NRW: Micha­el Bert­rams kri­ti­siert Weihnachts-Bestimmungen

Mann - U-Bahn - Straßenbahn - Smartphone - Kopfhörer - Schutzmaske - Öffentlichkeit Foto: Mann mit Smartphone und Schutzmaske in einer U-Bahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Micha­el Bert­rams sieht in der Coro­na-Schutz­be­stim­mun­gen zu Weih­nach­ten einen Ver­stoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.

„Das dar­in ver­an­ker­te Gebot eines ratio­na­len, ver­nunft­ge­lei­te­ten staat­li­chen Han­delns hät­te es nahe­le­gen müs­sen, die ab dem 01. Dezem­ber 2020 vor­ge­se­he­ne Kon­takt­be­schrän­kung auf fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten für den gan­zen Monat fort­zu­schrei­ben und damit die Gefahr eines wei­te­ren, nicht mehr beherrsch­ba­ren Anstiegs der Infek­ti­ons­zah­len deut­lich zu begren­zen”, schreibt Bert­rams in einem Gast­bei­trag für den „Köl­ner Stadt-Anzei­ger” (Frei­tag­aus­ga­be).

Dass dies nicht gesche­hen sei, beru­he „ganz offen­sicht­lich auf einem Über­maß an Emo­tio­na­li­tät in der Ent­schei­dungs­fin­dung”. Bert­rams moniert über­dies, dass die beschlos­se­ne Rege­lung „inhalt­lich weit­ge­hend unbe­stimmt” sei. Wer dem engs­ten Fami­li­en- und Freun­des­kreis zuzu­rech­nen sei, für den die erwei­ter­ten Begeg­nungs­mög­lich­kei­ten an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen gel­ten, lie­ge „weit­ge­hend im Belie­ben der Beteiligten”.

Damit ent­pup­pe sich die Rege­lung „im Kern als ein dif­fu­ser Appell an das Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein der Bevöl­ke­rung”. Im Zwei­fel dürf­ten die Men­schen die Erlaub­nis eines weih­nacht­li­chen Zusam­men­kom­mens „als Aus­druck einer groß­zü­gi­gen Öff­nung für Begeg­nun­gen in der Zeit zwi­schen den Jah­ren ver­ste­hen”. Bert­rams hält dies ange­sichts der Anste­ckungs­ri­si­ken in der Coro­na-Pan­de­mie für „ein fata­les Signal”.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.