NRW: Musik­schu­len dür­fen laut Lan­des­re­gie­rung unterrichten

Music Store Professional - Geschäft - Istanbulstraße - Köln-Kalk Foto: Musikgeschäft "Music Store Professional" auf der Istanbulstraße (Köln-Kalk)

Die NRW-Lan­des­re­gie­rung will im Rah­men der ver­schärf­ten Coro­na-Maß­nah­men nun doch nicht alle Ange­bo­te von Musik­schu­len verbieten.

Die Zusam­men­ar­beit mit all­ge­mein­bil­den­den Schu­len soll mög­lich blei­ben, habe das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um klar­ge­stellt, teil­te der Lan­des­ver­band der Musik­schu­len in NRW der „West­deut­schen All­ge­mei­nen Zei­tung” (Mitt­woch­aus­ga­be) mit. Dies betref­fe die in den Stun­den­plan inte­grier­ten Ange­bo­te wie etwa das Lan­des­pro­gramm „JeKits” oder Blä­ser­klas­sen, AGs und Ange­bo­te im Ganztag.

„Wir freu­en uns, dass wir die­se Klar­stel­lung errei­chen konn­ten und unse­re Musik­schu­len ihren wich­ti­gen Bei­trag in den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len wei­ter­hin leis­ten kön­nen, denn wir tra­gen mit Schu­le und Kita gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung für die musi­ka­li­sche Bil­dung der Kin­der und Jugend­li­chen”, sag­te der Vor­sit­zen­de des Musik­schul­ver­ban­des, Bernd Smal­la, der WAZ.

In der am 30. Okto­ber 2020 ver­öf­fent­lich­ten Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des hieß es zunächst, dass alle Ange­bo­te von Musik­schu­len aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes unter­sagt sei­en. Die Musik­leh­rer drin­gen wei­ter dar­auf, dass auch Instru­men­tal-Unter­richt unter Ein­hal­tung von Hygie­ne­vor­schrif­ten fort­ge­setzt wer­den kann. Anders als ande­re Bun­des­län­der hat NRW sogar die Ein­zel­stun­de mit Mund­schutz und Abstand zum Musik­leh­rer ver­bo­ten. „Gera­de in die­ser belas­ten­den Coro­na-Situa­ti­on” sei es für Kin­der und Jugend­li­chen beson­ders wich­tig, wei­ter musi­zie­ren zu kön­nen, so Smal­la. „Der rein digi­ta­le Unter­richt ist kein gleich­wer­ti­ger Ersatz”.

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