NRW: Auf­nah­me-Stopp für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge gedroht

Ukraine - Flaggen - Statuen - Gebäude - Fahne - Flagge Foto: Die Flagge der Ukraine, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die schwarz-grü­ne Regie­rung in Nord­rhein-West­fa­len hat offen­bar den ande­ren Län­dern mit einem Auf­nah­me-Stopp für ukrai­ni­sche Geflüch­te­te gedroht.

Das berich­tet das Por­tal „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf einen zwei­sei­ti­gen Brief von Lorenz Bahr, Staats­se­kre­tär im Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um von Jose­fi­ne Paul (Grü­ne), den die­ser am Diens­tag an sei­nen Amts­kol­le­gen Hans-Georg Engel­ke im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um geschrie­ben hat. Damit käme die bun­des­wei­te Ver­tei­lung der Geflüch­te­ten wohl kom­plett zum Erlie­gen. In dem Brief beschwert sich Bahr, dass die ande­ren Lan­des­re­gie­run­gen einen Auf­nah­me­stopp im Regis­trie­rungs­sys­tem Free ver­hängt haben, obwohl die­se nach Ansicht Bahrs noch Kapa­zi­tät in ihren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen hät­ten. „Dies hat zur Fol­ge, dass aktu­ell nur drei Län­der – Baden-Würt­tem­berg, Nord­rhein-West­fa­len und Saar­land – für Wei­ter­lei­tung Wei­ter­lei­tun­gen aus ande­ren Län­dern geöff­net sind und somit den Groß­teil der Auf­nah­me ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter stem­men”, schreibt er.

Bereits im Lau­fe der aktu­el­len Woche wür­de der Zulauf von Geflüch­te­ten zumin­dest in Nord­rhein-West­fa­len die Kapa­zi­tä­ten über­stei­gen, beklagt Bahr wei­ter. Set­ze sich die­ser Trend unver­än­dert fort, wer­de Nord­rhein-West­fa­len „für eine Auf­nah­me nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen”. Das wie­der­um füh­re dazu, „dass die bun­des­wei­te Ver­tei­lung von Geflüch­te­ten fak­tisch außer Kraft gesetzt wird”. Bahr for­dert von Engel­ke „hier drin­gend einen Appell an die Soli­da­ri­tät unter den Län­dern und einen Auf­ruf von Sei­ten der Bun­des­re­gie­rung zur Erfül­lung der Auf­nah­me­ver­pflich­tun­gen auf Basis des König­stei­ner Schlüs­sels”. Soll­te es tat­säch­lich zu einem bun­des­wei­ten Auf­nah­me-Stopp für ukrai­ni­sche Flücht­lin­ge kom­men, wür­den die­se vor allem in Ber­lin, Ham­burg und Bay­ern tref­fen, wo vie­le Geflüch­te­te nach ihrer Ein­rei­se nach Deutsch­land erst­mal ankom­men. Dort hät­ten sie aber kei­nen Anspruch mehr auf eine Unter­kunft, Tau­sen­den wür­de sogar die Obdach­lo­sig­keit dro­hen. Bis­lang sind laut eines inter­nen Lage­be­richts des Innen­mi­nis­te­ri­ums bis­lang 547.790 Geflüch­te­te von der Bun­des­po­li­zei regis­triert worden.

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