Nordrhein-Westfalen war das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie seit März 2020 Wohngeld online beantragen konnten.
Jetzt geht das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit weiteren sechs Bundesländern den nächsten Schritt. Nach der Erprobungsphase des neuen einheitlichen Wohngeldantrages in den sieben Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt eine sukzessive Umstellung auf alle anderen Städte und Gemeinden noch vor Sommer 2021.
Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
Nach der letzten statistischen Erhebung von IT.NRW bezogen 123.606 Haushalte in 2019 Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 167 Euro je wohngeldbeziehenden Haushalt.