NRW: Online­an­trag für Wohn­geld­leis­tun­gen wird überarbeitet

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nord­rhein-West­fa­len war das ein­zi­ge Land in Deutsch­land, in dem Men­schen in der Coro­na-Pan­de­mie seit März 2020 Wohn­geld online bean­tra­gen konnten.

Jetzt geht das Land Nord­rhein-West­fa­len zusam­men mit wei­te­ren sechs Bun­des­län­dern den nächs­ten Schritt. Nach der Erpro­bungs­pha­se des neu­en ein­heit­li­chen Wohn­geld­an­tra­ges in den sie­ben Pilot­kom­mu­nen in Nord­rhein-West­fa­len erfolgt eine suk­zes­si­ve Umstel­lung auf alle ande­ren Städ­te und Gemein­den noch vor Som­mer 2021.

Die Erhö­hung des Wohn­gel­des war eines der zen­tra­len Ergeb­nis­se des Wohn­gip­fels im Bun­des­kanz­ler­amt im letz­ten Jahr. Im Sep­tem­ber 2018 hat­ten Bund und Län­der ver­ein­bart, mit einer Wohn­geld­re­form 2020 das Leis­tungs­ni­veau und die Reich­wei­te des Wohn­gel­des zu stär­ken. Die erhöh­ten Beträ­ge ori­en­tie­ren sich an der all­ge­mei­nen Ent­wick­lung der Mie­ten und der Ein­kom­men. Zudem wer­den die Höchst­be­trä­ge des Wohn­gel­des regio­nal gestaf­felt ange­ho­ben, um die unter­schied­li­che Miet­ent­wick­lung bes­ser zu berücksichtigen.

Nach der letz­ten sta­tis­ti­schen Erhe­bung von IT.NRW bezo­gen 123.606 Haus­hal­te in 2019 Wohn­geld. Der durch­schnitt­li­che monat­li­che Wohn­geld­an­spruch betrug 167 Euro je wohn­geld­be­zie­hen­den Haushalt.

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