NRW: Poli­zei­ge­werk­schaft ver­langt Helm­pflicht für E‑Scooter

E-Scooter - Limo - Circ - Tier - E-Scooter-Verleiher - Straße - Bürgersteig - Gehweg Foto: E-Roller von verschiedenen E-Scooter-Verleihern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­sichts von mehr Unfäl­len mit E‑Scootern for­dert der NRW-Lan­des­ver­band der Gewerk­schaft der Poli­zei eine Helmpflicht.

Da die Sturz­ge­fahr „extrem groß” sei und häu­fig bei Stür­zen Kopf­ver­let­zun­gen auf­trä­ten, habe man die­se „kla­re For­de­rung”, sag­te der GdP-Lan­des­vor­sit­zen­de Micha­el Mer­tens der „Neu­en Ruhr/Neuen Rhein Zei­tung” (Sams­tags­aus­ga­be). Ver­kehrs­exper­ten sind zudem zwei Jah­re nach der Zulas­sung der Fahr­zeu­ge für den Stra­ßen­ver­kehr nicht über­zeugt, dass sie zu einer Mobi­li­täts­wen­de bei­tra­gen kön­nen. Die E‑Scooter sei­en „nicht zu einem alter­na­ti­ven Trans­port­mit­tel” gewor­den, son­dern hät­ten sich in den Groß­städ­ten zu einem „Spaß­fak­tor” ent­wi­ckelt, sag­te der Polizeigewerkschafter.

Im ers­ten Quar­tal 2021 ereig­ne­ten sich laut Lan­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um in NRW 102 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Ver­letz­ten unter der Betei­li­gung von E‑Scootern – und damit 17 Pro­zent mehr als im Vor­jah­res­zeit­raum. Lan­des­in­nen­mi­nis­ter Her­bert Reul warn­te ange­sichts der Unfall­zah­len: „E‑Scooter sind kei­ne Spiel­zeu­ge.” Man neh­me mit ihnen am Stra­ßen­ver­kehr teil, und das „mit­un­ter ziem­lich flott – ohne auch nur einen Mil­li­me­ter Knautsch­zo­ne”. Der ADAC Nord­rhein wirbt dafür, in den Innen­städ­ten E‑Scooter nöti­gen­falls ab 23:00 Uhr oder 24:00 Uhr abzu­schal­ten, um „den ent­hemm­ten Par­ty- und Frei­zeit­ver­kehr mit Alko­hol­fahr­ten in den spä­ten Abend- und Nacht­stun­den zu unter­bin­den”, so ein Sprecher.

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