NRW: Posi­ti­ve Ent­wick­lung der Luft­qua­li­tät setzt sich fort

Bahngleis - Stillgelegt - Haltestelle - Wiese - Gebäude - Bahn - Zug Foto: Sicht auf ein stillgelegtes Bahngleis, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die posi­ti­ve Ent­wick­lung der Luft­qua­li­tät in den zurück­lie­gen­den Jah­ren hat sich auch im Jahr 2021 fortgesetzt.

An allen bis­her bestehen­den Mess­stel­len in Nord­rhein-West­fa­len wur­den die Grenz­wer­te für Stick­stoff­di­oxid von 40 µg/m³ im ver­gan­ge­nen Jahr ein­ge­hal­ten. Ein­zig an einer im Som­mer 2020 neu ein­ge­rich­te­ten auto­bahn­na­hen Mess­stel­le in Essen wur­de der Grenz­wert mit 43 µg/m³ überschritten.

Für alle wei­te­ren Luft­schad­stof­fe, für die Grenz­wer­te zum Schutz der mensch­li­chen Gesund­heit vor­lie­gen, wur­den die Wer­te an allen Pro­be­nah­me­stel­len des Lan­des sicher ein­ge­hal­ten. Das zei­gen die Aus­wer­tun­gen aller Mess­da­ten aus dem Jahr 2021 des Lan­des­am­tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

In der Ver­gan­gen­heit zu hohe Stick­stoff­di­oxid­wer­te waren Aus­lö­ser von ins­ge­samt 14 Kla­ge­ver­fah­ren der Deut­schen Umwelt­hil­fe gegen das Land Nord­rhein-West­fa­len und betrof­fe­ne Kom­mu­nen. Vie­ler­orts droh­ten Die­sel­fahr­ver­bo­te. In allen 14 Ver­fah­ren in Nord­rhein-West­fa­len konn­ten Ver­glei­che erzielt wer­den. Die Par­tei­en haben sich auf kon­kre­te Maß­nah­men ver­stän­digt, mit denen die Ein­hal­tung der Immis­si­ons­grenz­wer­te auch wei­ter­hin sicher­ge­stellt wer­den soll. Zu Fahr­ver­bo­ten für die­sel­be­trie­be­ne Fahr­zeu­ge kam es infol­ge­des­sen nicht.

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