Die positive Entwicklung der Luftqualität in den zurückliegenden Jahren hat sich auch im Jahr 2021 fortgesetzt.
An allen bisher bestehenden Messstellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ im vergangenen Jahr eingehalten. Einzig an einer im Sommer 2020 neu eingerichteten autobahnnahen Messstelle in Essen wurde der Grenzwert mit 43 µg/m³ überschritten.
Für alle weiteren Luftschadstoffe, für die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorliegen, wurden die Werte an allen Probenahmestellen des Landes sicher eingehalten. Das zeigen die Auswertungen aller Messdaten aus dem Jahr 2021 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
In der Vergangenheit zu hohe Stickstoffdioxidwerte waren Auslöser von insgesamt 14 Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen und betroffene Kommunen. Vielerorts drohten Dieselfahrverbote. In allen 14 Verfahren in Nordrhein-Westfalen konnten Vergleiche erzielt werden. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch weiterhin sichergestellt werden soll. Zu Fahrverboten für dieselbetriebene Fahrzeuge kam es infolgedessen nicht.