Als erstes Bundesland bietet die nordrhein-westfälische Polizei Vernehmungen künftig auch online an.
Bis Jahresende soll in allen 47 Kreispolizeibehörden neben dem persönlichen Erscheinen im Kriminalkommissariat auch die Vernehmung per Video möglich sein. Dies bringt Erleichterungen für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung und für die Bürgerinnen und Bürger mit sich.
Bislang müssen Zeugen oder Geschädigte persönlich im Kriminalkommissariat erscheinen, um ihre Aussagen aufzugeben. Dies wird häufig zum Problem, da der Wohnort der Beteiligten nicht selten vom Tatort abweicht. In diesen Fällen übernimmt die wohnortsansässige Dienststelle die Vernehmung. Die Sachbearbeitung durch mehrere Ermittlerinnen und Ermittler kann zu längeren Verzögerungen führen. Auch die persönliche Vernehmung von Deutschen, die im Ausland leben, wurde durch bürokratische Verfahren erschwert. Die Online-Vernehmung erspart künftig eine weite Anreise, bürokratische Verfahren und die Bearbeitung durch unterschiedliche Dienststellen.
Seit Juli 2021 wird die Online-Vernehmung im Düsseldorfer Polizeipräsidium erprobt – und zwar nicht als Test, sondern innerhalb echter Strafverfahren. Nach Abschluss der Pilotierungsphase wird nun ein landesweites Umsetzungskonzept erarbeitet.
Die Onlinevernehmung kommt bei leichter bis mittelschwerer Kriminalität wie etwa bei leichten Körperverletzungen oder Beleidigungen zum Einsatz. Bei schwersten Kriminalfällen wie Mord oder Sexualdelikten ist nach wie vor ein persönliches Erscheinen erforderlich. Auch besonders sensible oder deliktisch herausragende Sachverhalte sowie Verfahren, die besondere Anforderungen an den Opferschutz stellen, werden nicht online durchgeführt.