DPolG: NRW-Ver­fas­sungs­schutz soll Clans beobachten

Polizei - Uniform - Polizist Foto: Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei der Bekämp­fung der Clan­kri­mi­na­li­tät in NRW soll nach For­de­rung der Deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft (DPolG) künf­tig auch der Ver­fas­sungs­schutz ein­ge­schal­tet werden.

„Immer öfter wer­den Zusam­men­hän­ge zwi­schen der orga­ni­sier­ten und der poli­tisch moti­vier­ten Kri­mi­na­li­tät erkannt”, sag­te der DPolG-Lan­des­vor­sit­zen­de Erich Ret­ting­haus der „Rhei­ni­schen Post” (Don­ners­tags­aus­ga­be). Der Ver­fas­sungs­schutz habe für die­ses Kri­mi­na­li­täts­feld bis­lang aber weder eine Zugriffs­pflicht noch ein Zugriffsrecht.

„Die Geset­ze wären dazu anzu­pas­sen. Die Poli­zei könn­te dann effek­ti­ver arbei­ten”, so Ret­ting­haus. Kon­kret ver­spricht man sich bei der Poli­zei, durch die Ein­bin­dung des Ver­fas­sungs­schut­zes mehr Erkennt­nis­se über die Struk­tu­ren der abge­schot­te­ten ara­bi­schen Groß­fa­mi­li­en zu erlangen.

Unter­stüt­zung für den Vor­stoß der Deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft kommt von der CDU in NRW. „Wir müs­sen im Kampf gegen kri­mi­nel­le Clans alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­schöp­fen. Dazu gehört auch, dass wir nach­rich­ten­dienst­li­che Mit­tel gegen die­se Struk­tu­ren ein­set­zen soll­ten. Dar­über gilt es eine Debat­te zu füh­ren. Die Lan­des­re­gie­rung soll­te prü­fen, inwie­weit die Befug­nis­se des Ver­fas­sungs­schut­zes erwei­tert wer­den kön­nen”, sag­te CDU-Innen­ex­per­te Gre­gor Gol­land der „Rhei­ni­schen Post”. In Bay­ern, Hes­sen, Thü­rin­gen und dem Saar­land gehört die orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät bereits mit zu den Zustän­dig­kei­ten des Verfassungsschutzes.

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