Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat vor hohen Kosten des Ganztagsausbaus an den Grundschulen gewarnt.
Die Bundesregierung plant bis 2025 einen Rechtsanspruch auf die Nachmittagsbetreuung in der Primarstufe und hatte beschlossen, ein Sondervermögen in Höhe von zwei Milliarden Euro anzulegen, um die Länder bei der Finanzierung der Ganztagsbetreuung unterstützen. „Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein”, sagte Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger”. Nordrhein-Westfalen erhielte von den Bundesmitteln einen Anteil von 440 Millionen Euro.
„Benötigt wird aber mehr als das Dreifache”, so der Hauptgeschäftsführer weiter. In Nordrhein-Westfalen bieten derzeit rund 2.600 Grundschulen eine Ganztagsbetreuung an. Der Städte und Gemeindebund wies darauf hin, dass schon jetzt an „allen Ecken und Enden qualifiziertes pädagogisches Personal” fehle. „Aktuell sprechen wir für den Bereich unter sechs Jahren von einer Lücke von 40.000 Erziehen. Der Rechtsanspruch würde zusätzlichen Bedarf auslösen. Allein in NRW hätten wir es mit 50 000 neuen Betreuungsplätzen zu tun”, so Schneider.
Der Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen würde zusätzliche Betriebskosten von rund einer Milliarde Euro produzieren, die von den Kommunen finanziert werden müssten, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger” unter Berufung auf Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts. Dass die Bundesregierung ernsthaft von einer Entschuldung der Kommunen spreche, ihnen aber gleichzeitig neue Aufgaben in Milliardenhöhe aufbürden wolle, sei „an Absurdität kaum zu überbieten”, sagte Schneider.