Der VRS und die zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen haben ein Maßnahmenpaket mit vier Punkten verabschiedet.
Dabei handelt es sich um eine Dankeschön-Aktion für Abokunden in den kommenden Sommerferien und ein Schnupper-Abo. Zudem gelten ab dem 01. Mai 2021 überarbeitete Erstattungsregeln, ebenso startet zu diesem Zeitpunkt ein Pilotprojekt beim JobTicket.
Bei den Abonnement-Kunden bedanken sich der VRS und die Verkehrsunternehmen mit einer speziellen Aktion dafür, dass sie trotz der durch Corona verursachten Einschränkungen in den vergangenen Monaten das Vertrauen in den Nahverkehr behalten haben. Wie bereits im vergangenen Jahr werden die VRS-Abos in der Zeit der Sommerferien in NRW (03.07.2021 bis einschließlich 17.08.2021) um einige Zusatznutzen aufgewertet. So wird die Mitnahmeregelung deutlich erweitert: Alle Abo-Besitzer können während der NRW-Sommerferien ganztags eine weitere Person und drei Kinder bis 14 Jahren kostenlos in Bussen und Bahnen mitnehmen. Damit sind alle VRS-Abonnements in den Ferien durchgängig als Familienfahrausweis nutzbar.
Darüber hinaus sind während der Sommerferien Abo-Tickets, die bisher nur für bestimmte Tarifzonen galten, verbundweit gültig. „In dieser für uns alle schwierigen Zeit möchten wir uns mit dieser Aktion bei unseren Abokunden für ihre Treue zum Nahverkehr bedanken. Das VRS-Abo wird so zum Ticket für Ausflüge im gesamten Verbundgebiet“, so der für den Tarif und den Vertrieb zuständige VRS-Abteilungsleiter Sascha Triemer. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche darüber, ob die Aktion – wie vor einem Jahr – auf ganz NRW ausgeweitet wird.
Der zweite Punkt des Maßnahmenpakets ist ein Schnupper-Abo, das noch im Laufe dieses Jahres angeboten werden soll. Wer innerhalb des Aktionszeitraums ein Abonnement abschließt, profitiert von einer auf einen Monat reduzierten Kündigungsfrist. Zudem muss kein normalerweise bei einer Kündigung anfallender Differenzbetrag gezahlt werden. Ein genauer Termin, ab wann das Schnupper-Abo erhältlich sein wird, steht momentan aufgrund der Corona-Einschränkungen noch nicht fest.
Des Weiteren werden derzeit die Erstattungsregeln überarbeitet. Bisher waren lediglich Tickets im Einzelverkauf wie beispielsweise Wochen- und MonatsTicktes erstattungsfähig. Ab dem 01. Mai 2021 haben auch die Abokunden die Möglichkeit, eine Erstattung zu beantragen, wenn das Ticket nicht genutzt werden kann. Sobald das Ticket beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde, werden die Erstattungen pro Tag und Ticketwert errechnet. Diese neue Regelung wird sowohl für Tickets im Einzelkauf als auch für Abonnements gelten. Die Hinterlegung des Tickets kann auf postalischem Weg erfolgen, um Kontakte zu vermeiden.
„Zudem arbeiten wir derzeit an Konzepten, die dafür sorgen, dass der Nahverkehr auch in Zeiten sich verändernder Arbeitsstrukturen wie beispielsweise vermehrtem Homeoffice eine wirkliche Alternative zum Auto ist”, so Sascha Triemer. Ein erster Schritt, der dazu beitragen soll, ist das neue JobTicket-Pilotprojekt als Fakultativmodell für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Bislang konnten Unternehmen ab 50 Mitarbeitern das JobTicket nur im Solidarmodell, also für alle Beschäftigte, abnehmen. Bei den JobTickets des Pilotprojekts wird es keine verbundweite Gültigkeit geben, sondern es werden bei der Preisberechnung die Preisstufen vom Zuhause bis zur Arbeitsstelle zugrunde gelegt. Teilnehmen können Firmen, bei denen mindestens zehn Personen das JobTicket abnehmen. Startpunkt des auf zwei Jahre angelegten Pilotprojekts wird der 01. Mai 2021 sein.