VRS: Maß­nah­men­pa­ket auf die Aus­wir­kun­gen der Corona-Pandemie

Köln-Nippes - Deutsche Bahn - S6 Foto: Sicht auf die S-Bahn 6 in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach (Köln-Nippes)

Der VRS und die zusam­men­ge­schlos­se­nen Ver­kehrs­un­ter­neh­men haben ein Maß­nah­men­pa­ket mit vier Punk­ten verabschiedet.

Dabei han­delt es sich um eine Dan­ke­schön-Akti­on für Abo­kun­den in den kom­men­den Som­mer­fe­ri­en und ein Schnup­per-Abo. Zudem gel­ten ab dem 01. Mai 2021 über­ar­bei­te­te Erstat­tungs­re­geln, eben­so star­tet zu die­sem Zeit­punkt ein Pilot­pro­jekt beim JobTicket.

Bei den Abon­ne­ment-Kun­den bedan­ken sich der VRS und die Ver­kehrs­un­ter­neh­men mit einer spe­zi­el­len Akti­on dafür, dass sie trotz der durch Coro­na ver­ur­sach­ten Ein­schrän­kun­gen in den ver­gan­ge­nen Mona­ten das Ver­trau­en in den Nah­ver­kehr behal­ten haben. Wie bereits im ver­gan­ge­nen Jahr wer­den die VRS-Abos in der Zeit der Som­mer­fe­ri­en in NRW (03.07.2021 bis ein­schließ­lich 17.08.2021) um eini­ge Zusatz­nut­zen auf­ge­wer­tet. So wird die Mit­nah­me­re­ge­lung deut­lich erwei­tert: Alle Abo-Besit­zer kön­nen wäh­rend der NRW-Som­mer­fe­ri­en ganz­tags eine wei­te­re Per­son und drei Kin­der bis 14 Jah­ren kos­ten­los in Bus­sen und Bah­nen mit­neh­men. Damit sind alle VRS-Abon­ne­ments in den Feri­en durch­gän­gig als Fami­li­en­fahr­aus­weis nutzbar.

Dar­über hin­aus sind wäh­rend der Som­mer­fe­ri­en Abo-Tickets, die bis­her nur für bestimm­te Tarif­zo­nen gal­ten, ver­bund­weit gül­tig. „In die­ser für uns alle schwie­ri­gen Zeit möch­ten wir uns mit die­ser Akti­on bei unse­ren Abo­kun­den für ihre Treue zum Nah­ver­kehr bedan­ken. Das VRS-Abo wird so zum Ticket für Aus­flü­ge im gesam­ten Ver­bund­ge­biet“, so der für den Tarif und den Ver­trieb zustän­di­ge VRS-Abtei­lungs­lei­ter Sascha Trie­mer. Der­zeit lau­fen Abstim­mungs­ge­sprä­che dar­über, ob die Akti­on – wie vor einem Jahr – auf ganz NRW aus­ge­wei­tet wird.

Der zwei­te Punkt des Maß­nah­men­pa­kets ist ein Schnup­per-Abo, das noch im Lau­fe die­ses Jah­res ange­bo­ten wer­den soll. Wer inner­halb des Akti­ons­zeit­raums ein Abon­ne­ment abschließt, pro­fi­tiert von einer auf einen Monat redu­zier­ten Kün­di­gungs­frist. Zudem muss kein nor­ma­ler­wei­se bei einer Kün­di­gung anfal­len­der Dif­fe­renz­be­trag gezahlt wer­den. Ein genau­er Ter­min, ab wann das Schnup­per-Abo erhält­lich sein wird, steht momen­tan auf­grund der Coro­na-Ein­schrän­kun­gen noch nicht fest.

Des Wei­te­ren wer­den der­zeit die Erstat­tungs­re­geln über­ar­bei­tet. Bis­her waren ledig­lich Tickets im Ein­zel­ver­kauf wie bei­spiels­wei­se Wochen- und MonatsTick­tes erstat­tungs­fä­hig. Ab dem 01. Mai 2021 haben auch die Abo­kun­den die Mög­lich­keit, eine Erstat­tung zu bean­tra­gen, wenn das Ticket nicht genutzt wer­den kann. Sobald das Ticket beim Ver­kehrs­un­ter­neh­men hin­ter­legt wur­de, wer­den die Erstat­tun­gen pro Tag und Ticket­wert errech­net. Die­se neue Rege­lung wird sowohl für Tickets im Ein­zel­kauf als auch für Abon­ne­ments gel­ten. Die Hin­ter­le­gung des Tickets kann auf pos­ta­li­schem Weg erfol­gen, um Kon­tak­te zu vermeiden.

„Zudem arbei­ten wir der­zeit an Kon­zep­ten, die dafür sor­gen, dass der Nah­ver­kehr auch in Zei­ten sich ver­än­dern­der Arbeits­struk­tu­ren wie bei­spiels­wei­se ver­mehr­tem Home­of­fice eine wirk­li­che Alter­na­ti­ve zum Auto ist”, so Sascha Trie­mer. Ein ers­ter Schritt, der dazu bei­tra­gen soll, ist das neue Job­Ti­cket-Pilot­pro­jekt als Fakul­ta­tiv­mo­dell für Unter­neh­men ab 50 Mit­ar­bei­tern. Bis­lang konn­ten Unter­neh­men ab 50 Mit­ar­bei­tern das Job­Ti­cket nur im Soli­dar­mo­dell, also für alle Beschäf­tig­te, abneh­men. Bei den Job­Ti­ckets des Pilot­pro­jekts wird es kei­ne ver­bund­wei­te Gül­tig­keit geben, son­dern es wer­den bei der Preis­be­rech­nung die Preis­stu­fen vom Zuhau­se bis zur Arbeits­stel­le zugrun­de gelegt. Teil­neh­men kön­nen Fir­men, bei denen min­des­tens zehn Per­so­nen das Job­Ti­cket abneh­men. Start­punkt des auf zwei Jah­re ange­leg­ten Pilot­pro­jekts wird der 01. Mai 2021 sein.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.