Düsseldorf: Kündigung nach rassistischen und beleidigenden Äußerungen
Der Kläger war seit dem 01.09.1981 als Facharbeiter bei der Beklagten, einem Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt.
Der Kläger war seit dem 01.09.1981 als Facharbeiter bei der Beklagten, einem Unternehmen der chemischen Industrie, beschäftigt.
Die Entfernung von Tattoos in Form einer Laserbehandlung darf nicht mehr von Heilpraktikern, sondern nur noch von Ärzten, vorgenommen werden.
Die Klägerin ist 2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten – einem Betrieb der Systemgastronomie – beschäftigt.
Am Finanzgericht Düsseldorf finden auch während der anhaltenden Corona-Pandemie Gerichtstermine statt.