Köln: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung
Ab Montag gilt in der Stadt Köln in den Kitas ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.
Ab Montag gilt in der Stadt Köln in den Kitas ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.
Kinder, die wegen Schließungen von Kitas nicht in den Kindergarten gehen können, sollen auch keine Kita-Gebühren bezahlen müssen.
Die Parteispitze der Grünen in NRW wirft NRW-Familienminister Joachim Stamp vor, sich in der Diskussion um die Kinderbetreuung einseitig auf die Betreuung in Kitas zu fixieren.
Führende Kinder- und Jugendpsychiater warnen vor den Folgen von Schul- und Kitaschließungen und dringen auf eine Wiedereröffnung nach den Ferien.