Ab Montag gilt in der Stadt Köln in den Kitas ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.
Kinder dürfen demnach nur noch mit einer Ausnahmeregelung in den Kitas betreut werden. Gleichzeitig werden weiterhin umfangreiche Testmöglichkeiten für die Kinder und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung angeboten.
Für die Kindertagesbetreuung gibt es in Nordrhein-Westfalen ab dem 26. April 2021 neue Regelungen:
- Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gibt es den bereits bekannten eingeschränkten Regelbetrieb
- Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung
- Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt
Der Inzidenzwert in Köln liegt seit drei aufeinander folgenden Tagen über 165, so dass nur noch die bedarfsorientierte Notbetreuung angeboten werden kann.
Weitere Kinder, zum Beispiel mit einem besonderen, individuellen Bedarf oder mit einer Behinderung, können die bedarfsorientierte Notbetreuung ebenfalls nutzen.