Köln: Hal­te­stel­le Rei­chen­sper­ger­platz soll bar­rie­re­frei werden

Reichenspergerplatz - KVB-Straßenbahnhaltestelle - Tunnel - Köln-Neustadt-Nord Foto: KVB-Haltestelle Reichenspergerplatz (Köln-Neustadt)

Die Ver­wal­tung legt dem Ver­kehrs­aus­schuss eine Beschluss­vor­la­ge für die Stadt­bahn­hal­te­stel­le „Rei­chen­sper­ger­platz” vor.

Die unter­ir­di­sche Stadt­bahn­hal­te­stel­le „Rei­chen­sper­ger­platz” liegt im Agnes­vier­tel im Stadt­teil Nord­stadt-Nord. Die Hal­te­stel­le befin­det sich vor dem Jus­tiz­ge­bäu­de und wird von den Lini­en 16 und 18 ange­fah­ren, mit denen man unter ande­rem unmit­tel­bar zum Köl­ner Haupt­bahn­hof gelangt. Das Hal­te­stel­len­bau­werk besteht aus einer Fah­re­be­ne mit zwei Sei­ten­bahn­stei­gen und einer Ver­tei­ler­ebe­ne. Die Bahn­stei­ge sind aus der Ver­tei­ler­ebe­ne jeweils über eine Kom­bi­na­ti­on aus fes­ter Trep­pe und Fahr­trep­pe erreich­bar. Von der Ver­tei­ler­ebe­ne füh­ren zwei fes­te Trep­pen (je eine Trep­pe pro Stra­ßen­sei­te) auf die Straßenebene.

Um eine Bar­rie­re­frei­heit an der Hal­te­stel­le „Rei­chen­sper­ger­platz” zu schaf­fen, ist der Ein­bau von zwei Auf­zü­gen sowie eine Bahn­stei­g­an­he­bung um 55 Zen­ti­me­ter not­wen­dig. In Abstim­mung mit den Behin­der­ten­ver­bän­den erfolgt eben­so die Nach­rüs­tung eines tak­ti­len Leit­sys­tems (Boden­in­di­ka­to­ren). Par­al­lel muss auf­grund der bau­li­chen Ver­än­de­run­gen zusätz­lich eine brand­schutz­tech­ni­sche Sanie­rung der Stadt­bahn­hal­te­stel­le „Rei­chen­sper­ger­platz” erfolgen.

Bestand­teil der Pla­nun­gen ist dar­über hin­aus die brand­schutz­tech­ni­sche Über­prü­fung der Aus­wir­kun­gen der geplan­ten Kapa­zi­täts­er­wei­te­rung der Linie 18. Anhand der von den Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­ben vor­ge­ge­be­nen höhe­ren Fahr­gast­zah­len für die län­ge­ren Fahr­zeu­ge und auf­grund von Erfah­run­gen mit ver­gleich­ba­ren Hal­te­stel­len wird erwar­tet, dass zusätz­li­che Trep­pen­aus­gän­ge zur gesi­cher­ten Räu­mung der Hal­te­stel­le geschaf­fen wer­den müssen.

Das Amt für Brü­cken, Tun­nel und Stadt­bahn­bau beab­sich­tigt, die Pla­nungs­leis­tun­gen extern zu ver­ge­ben. Die Maß­nah­me soll mit Hil­fe von BIM (Buil­ding Infor­ma­ti­on Mode­ling), also „Bau­werks­da­ten­mo­del­lie­rung”, umge­setzt wer­den. Der pro­gnos­ti­zier­te Kos­ten­ori­en­tie­rungs­wert der Stadt Köln für die Pla­nung bis zur Leis­tungs­pha­se 7 beträgt etwa 3,65 Mil­lio­nen Euro brut­to. Vor­be­halt­lich einer Beschluss­fas­sung des Rates im Okto­ber 2023 soll mit der Pla­nung nach einer euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung ab 2024 begon­nen werden.

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