In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Machbarkeitsstudie als städtebauliches Vorkonzept erarbeitet.
Ziel der Planung ist es, eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festzusetzen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer zwei- bis dreizügigen Grundschule an dem Standort geschaffen werden. Um die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen, wird das städtebauliche Planungskonzept von Donnerstag, den 24. August 2024, bis einschließlich Freitag, den 08. September 2023, im Eingangsbereich des Bezirksrathauses Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz – Westgebäude, ausgehängt.
Die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar. Der Aushang zum städtebaulichen Planungskonzept sowie weiterführende Informationen und Abbildungen können auch online abgerufen werden. Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt eingeholt werden und schriftliche Stellungnahmen bis Freitag, 8. September 2023, an Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner, Pariser Platz 1, 50765 Köln, oder per E‑Mail an reinhard.zoellner@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Hintergrund zum Standort Das Plangebiet liegt im am südlichen Rand des Stadtteils Köln-Roggendorf/Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler. Die Straße Mottenkaul begrenzt das rund 19.700 Quadratmeter große Plangebiet im Westen. In Richtung Süden verläuft die Grenze des Plangebiets auf Höhe des Privatwegs zum Reiterhof Mottenkaul 22/24, in südöstlicher Richtung zur verlängerten Quettinghofstraße. Diese bildet zugleich die östliche Plangebietsgrenze. Im Norden stellen der Siedlungsrand sowie der vorhandene Baumbestand die Plangebietsgrenze dar. Das derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzte Plangebiet umfasst die Flurstücke 113, 114, 115 sowie Teilbereiche der Flurstücke 594 und 631 (alle Flur 41, Gemarkung Worringen).