In einem Brief an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst bittet Henriette Reker den Minister, die Möglichkeit zu schaffen, die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich aufheben zu können.
Die Oberbürgermeisterin begründet ihren Vorstoß damit, dass die Corona-Pandemie und die in der Coronaschutzverordnung NRW aufgestellten Abstands- und Hygieneregeln zu Fuß Gehende und Radfahrende vor besondere Herausforderungen stellen, weil nicht überall auf den Geh- und Radwegen genug Platz zur Verfügung steht.
„Um auf allen Fahrbahnen, die dann von Radfahrenden mitgenutzt werden können, sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen, müsste ebenfalls temporär die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich und ohne Anpassung der Beschilderung auf 30 Stundenkilometer begrenzt werden.”