Afgha­ni­stan: Deutsch­land stellt neue Orts­kräf­te ein

Menschen - Afghanen - Bundeswehr - Militär - Evakuierungsflug - GAF - August 2021 - Afghanistan Foto: Menschen aus dem 2. Afghanistan-Evakuierungsflug am 17.08.2021, Urheber: GAF

Die staat­li­che deut­sche Ent­wick­lungs­or­ga­ni­sa­ti­on GIZ hat nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban neue Orts­kräf­te in Afgha­ni­stan angeheuert.

Die GIZ habe seit August ver­gan­ge­nen Jah­res neue natio­na­le Mit­ar­bei­ter für das Sicher­heits- und Risi­ko­ma­nage­ment und für Ver­wal­tungs­auf­ga­ben ein­ge­stellt, teil­te eine Spre­che­rin dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” mit. Zugleich bemüht sich die Bun­des­re­gie­rung dar­um, frü­he­re Orts­kräf­te nach Deutsch­land zu brin­gen – begrün­det wird das mit deren Gefähr­dung. Am Don­ners­tag befasst sich der Afgha­ni­stan-Unter­su­chungs­aus­schuss des Bun­des­tags mit dem Orts­kräf­te-The­ma. Die GIZ-Spre­che­rin woll­te kei­ne Anga­ben dazu machen, wie vie­le Orts­kräf­te die Orga­ni­sa­ti­on in Afgha­ni­stan der­zeit beschäf­tigt – „aus Sicher­heits­grün­den und zum Schutz der Mit­ar­bei­ten­den”. Aus infor­mier­ten Krei­sen ver­lau­te­te, seit der Macht­über­nah­me der Tali­ban Mit­te August ver­gan­ge­nen Jah­res habe die GIZ rund 200 Orts­kräf­te ein­ge­stellt. Deut­sche GIZ-Mit­ar­bei­ter sind der­zeit nicht in Afghanistan.

Die Bun­des­re­gie­rung hat die Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban nahe­zu voll­stän­dig aus­ge­setzt. Aus dem Aus­wär­ti­gen Amt hieß es, seit der Rück­kehr der Isla­mis­ten an die Macht habe Deutsch­land mehr als 26.000 Afgha­nen auf­ge­nom­men, dar­un­ter rund 4.000 Orts­kräf­te. Man gehe davon aus, dass sich noch etwa 1.400 Orts­kräf­te in Afgha­ni­stan befän­den, denen eine Auf­nah­me bereits zuge­sagt wor­den sei. „Dass eine Aus­rei­se bis­her noch nicht mög­lich war, liegt in der über­wie­gen­den Zahl der Fäl­le dar­an, dass die Betrof­fe­nen nicht über Päs­se ver­fü­gen”. Ein Spre­cher des Bun­des­ent­wick­lungs­mi­nis­te­ri­ums, dem die GIZ unter­stellt ist, sag­te zur Gefähr­dung der Orts­kräf­te: „Man muss zwi­schen indi­vi­du­el­ler und sys­te­ma­ti­scher Gefähr­dung unter­schei­den. Der Bun­des­re­gie­rung lie­gen kei­ne Erkennt­nis­se vor, die auf eine sys­te­ma­ti­sche Gefähr­dung der Orts­kräf­te in Afgha­ni­stan schlie­ßen las­sen. Wenn im Ein­zel­fall eine Gefähr­dung vor­liegt, unter­stüt­zen wir die Men­schen bei der Aus­rei­se nach Deutsch­land.” Das gel­te sowohl für frü­he­re wie für neue Ortskräfte.

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