Ama­zon: Fort­an kann jeder für Ama­zon Pake­te aus­lie­fern mit Ama­zon Flex

Amazon Flex

Bei Ama­zon hat man nun den Dienst Ama­zon Flex in Ber­lin gestar­tet, womit jeder die Mög­lich­keit hat, die anfal­len­de Pake­te bei Ama­zon abzu­ho­len und aus­zu­lie­fern. In der USA gibt es das schon seit 2015.

Mit Ama­zon Flex hat so qua­si jeder die Mög­lich­keit, im Auf­trag von Ama­zon ent­spre­chen­de Pake­te ent­ge­gen zuneh­men und aus­zu­lie­fern. Den ent­spre­chen­de Dienst gibt es schon seit 2015 in der USA und ist nun auch hier in Deutsch­land gestar­tet worden.

Der­zeit tes­tet man die­sen Dienst aus­schließ­lich in der Bun­des­haupt­stadt Ber­lin. Pri­vat­per­so­nen kön­nen nach Bedarf vor­stel­lig wer­den und müs­sen erst ein­mal einen aus­führ­li­chen „Back­ground-Check” über sich erge­hen las­sen. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass man der Per­son auch die Sen­dun­gen ohne schlech­tes Gewis­sen über­ge­ben kann.

Mit sei­nem Pri­vat­wa­gen kann man dann anschlie­ßend die Sen­dun­gen an den Kun­den zustel­len. Prime Now-Bestel­lun­gen kön­nen mit jeder Art an PKW aus­ge­lie­fert wer­den. Regu­lä­re Bestel­lun­gen dür­fen jedoch nur aus­ge­lie­fert wer­den, wenn man eine zwei- oder vier­tü­ri­ge Limou­si­ne der Mit­tel­klas­se besitzt oder ein grö­ße­res Fahr­zeug wie ein Pick-up-Truck oder einen Transporter.

Über die ent­spre­chen­de Smart­phone-App kann man ein Zeit­fens­ter wäh­len, wo man bereit wäre, eine Sen­dung zuzu­stel­len. Der Ver­dienst beträgt bis zu 16 Euro die Stun­de sei­tens Ama­zon unter der Vor­aus­set­zung, dass die Sen­dung recht­zei­tig gelie­fert wird.

Bei Inter­es­se soll­te man sich das aber defi­ni­tiv lan­ge durch den Kopf gehen las­sen, sowie aus­führ­lich durch­rech­nen, ob sich das über­haupt lohnt. Denn Ver­schleiß am Fahr­zeug, Sprit und vie­les mehr muss man selbst bezah­len. Außer­dem kann es unter Umstän­den erfor­der­lich sein, dass man sei­ne KFZ-Ver­si­che­rung in eine Gewerb­li­che ändert.

Arbei­tet man über 15 Stun­den in der Woche, kann es zudem auch sein, dass man sei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung dar­über unter­rich­ten und ent­spre­chend mehr zah­len muss. Eine Anmel­dung beim Gewer­be­amt soll­te man zudem auch nicht ver­ges­sen mit den dazu­ge­hö­ri­gen Ver­pflich­tun­gen beim Finanzamt.

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