Arbeits­amt: Ver­mö­gen von Hartz-Emp­fän­gern fahnden

Agentur für Arbeit - BA - Arbeitsamt - Bundesagentur für Arbeit - Schild - Adler - Mauer Foto: Bundesagentur für Arbeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit will ver­stärkt nach ver­schwie­ge­nen Ver­mö­gen von Hartz-IV-Emp­fän­gern fahnden.

Das berich­tet die „Bild” (Don­ners­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf einen Bericht der Inter­nen Revi­si­on der BA. Danach sol­len Emp­fän­ger von Arbeits­lo­sen­geld II künf­tig grund­sätz­lich Anga­ben über „Art, Höhe und Anla­ge­kon­di­tio­nen” ihrer sämt­li­chen Kapi­tal­ver­mö­gen Aus­kunft geben. Bis­her gilt das nur bei Zins­ein­nah­men von mehr 100 Euro jähr­lich. Wegen der Nied­rig­zins­pha­se könn­ten sich „auch hin­ter gerin­gen Zins­ein­künf­ten grö­ße­re Ver­mö­gen ver­ber­gen”, heißt es in einem inter­nen Maß­nah­men­ka­ta­log, über den die Zei­tung berichtet.

Bei Kon­trol­len hat­ten die BA-Revi­so­ren fest­ge­stellt, dass die Job­cen­ter viel zu zöger­lich nach mög­li­chen Zusatz­ein­künf­ten oder Geheim­ver­mö­gen von Hartz-IV-Emp­fän­gern fahn­den, die des­we­gen eigent­lich kei­nen Anspruch auf Hartz-IV-Leis­tun­gen hät­ten. 2019 hat­ten die Ämter 2,57 Mil­lio­nen Hin­wei­se auf mög­li­che Zusatz­ein­künf­te der Betrof­fe­nen aus dem Daten­ab­gleich mit ande­ren Behör­den erhal­ten, bei­spiels­wei­se von Finanz­äm­tern oder der Ren­ten­ver­si­che­rung. Davon waren Ende des Jah­res noch 353.512 unbe­ar­bei­tet. Bei einer Stich­pro­be in vier Job­cen­tern waren die Mit­ar­bei­ter 90 Pro­zent der Hin­wei­se auf ver­schwie­ge­nes Ver­mö­gen nicht nach­ge­gan­gen und hat­ten trotz kon­kre­ten Ver­dachts dar­auf ver­zich­tet, Kon­to­da­ten abzufragen.

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