Aus­lands­rei­sen: Län­der wol­len noch schär­fe­re Corona-Regeln

Strandkorb - Strand - Sand - Meer Foto: Leerer Strandkorb an einem Strand am Meer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Trotz sin­ken­der Wer­te wol­len die Bun­des­län­der die Coro­na-Vor­schrif­ten für Rei­sen ins Aus­land in den Som­mer­fe­ri­en erheb­lich verschärfen.

Das berich­tet das Wirt­schafts­ma­ga­zin „Busi­ness Insi­der” unter Beru­fung auf ein Beschluss­pa­pier der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Dem­nach soll des­halb auf der GMK von Bund und Län­dern Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn auf­ge­for­dert wer­den, die bestehen­den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen zu verschärfen.

Grund für den Schritt ist laut Bericht die Sor­ge vor der hoch­an­ste­cken­den bri­ti­sche Vari­an­te des Coro­na­vi­rus. „Die GMK ist ange­sichts der lücken­haf­ten Ein­rei­se­be­stim­mun­gen besorgt, dass es im Rah­men der bevor­ste­hen­den Urlaubs- und Rei­se­sai­son zu einem Ein­schlep­pen von Virus­va­ri­an­ten (ins­be­son­de­re Del­ta-Vari­an­te) kommt, deren Aus­brei­tung durch das bis Herbst erreich­ba­re Impf­ni­veau nicht hin­rei­chend kom­pen­siert wer­den und auf­grund der ins­be­son­de­re bei der Del­ta-Vari­an­te erhöh­ten Anzahl schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe das Gesund­heits­sys­tem über­las­ten kann”, zitiert „Busi­ness Insi­der” aus dem Dokument.

Kon­kret for­dern die Län­der, dass die Frei­test­mög­lich­keit für Urlau­ber aus Risi­ko­ge­bie­ten nicht mehr erlaubt sein soll. „Die umfas­sen­de Frei­test­mög­lich­keit für alle Ein­rei­sen aus ein­fa­chen Risi­ko­ge­bie­ten führt zu einer lücken­haf­ten Früh­erken­nung mög­li­cher Infek­tio­nen. Die soge­nann­ten Zwei-Test­stra­te­gie gilt hier nicht”, heißt es im Papier weiter.

Die Län­der for­dern daher schär­fe­re Ein­rei­se-Bestim­mun­gen zum Schutz vor einer vier­ten Wel­le. „Es ist ange­sichts der neu­en Virus­va­ri­an­ten not­wen­dig, vor der anste­hen­den Rei­se­sai­son über eine ein­fa­che aber effi­zi­en­te Absi­che­rung von Ein­schlep­pun­gen zur Ver­hin­de­rung einer vier­ten Wel­le zu dis­ku­tie­ren und geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen. Hier­zu gehö­ren Optio­nen einer wirk­sa­men gene­rel­len Zwei-Test­stra­te­gie (zum Bei­spiel gene­rel­le aus­nahms­lo­se Test­pflicht bei allen Ein­rei­sen, ver­bun­den mit einem Test­an­ge­bot an allen Grenz­über­gän­gen und zen­tra­len Ein­rei­se­stand­or­te, sowie eine Nach­test­pflicht am 5. Tag nach der Ein­rei­se) sowie eine Pflicht zum vor­sorg­li­chen Füh­ren einer Kon­takt­lis­te bis zur Nach­tes­tung, die im Fall des posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses dem Gesund­heits­amt über­mit­telt wer­den muss”.

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