Ber­lin: 51.000 neue Rent­ner müs­sen erst­mals Steu­ern zahlen

Alter Mann - Rentner - Junge Frau - Öffentlichkeit - Park - Sitzbank - Blumen Foto: Renter und eine junge Frau auf einer Sitzbank, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Durch die Ren­ten­er­hö­hung wer­den rund 51.000 Rent­ner im lau­fen­den Jahr erst­mals steuerpflichtig.

Das geht aus der Ant­wort des Minis­te­ri­ums auf eine schrift­li­che Fra­ge des FDP-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mar­kus Herb­rand her­vor, über wel­che die „Rhei­ni­sche Post” berich­tet. Die Bezü­ge der 21 Mil­lio­nen Rent­ner waren Mit­te des Jah­res um 3,45 Pro­zent in West­deutsch­land und 4,2 Pro­zent in Ost­deutsch­land gestie­gen. Für mehr als 50.000 Ren­ten­be­zie­her bedeu­tet dies, dass sie im Ver­an­la­gungs­jahr 2020 erst­mals Ein­kom­men­steu­er bezah­len müssen.

Das könn­te in Ein­zel­fäl­len dazu füh­ren, dass Ruhe­ständ­ler unter dem Strich weni­ger Geld zur Ver­fü­gung haben als ohne die Ren­ten­er­hö­hung, warn­te die FDP. „51.000 neue Ein­kom­men­steu­er­pflich­ti­ge sind eine gute Nach­richt für den Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter. Für die Betrof­fe­nen bedeu­tet es im schlimms­ten Fall, dass die Ren­ten­er­hö­hung unterm Strich von der Steu­er­last auf­ge­fres­sen wird”, sag­te Herbrand.

Das Minis­te­ri­um wies in sei­ner Ant­wort dar­auf hin, dass die Steu­er­pflicht nicht nur dadurch ent­ste­hen kann, dass der steu­er­pflich­ti­ge Teil der gesetz­li­chen Ren­te erst­mals den Grund­frei­be­trag von 9.408 Euro über­steigt. Auch ande­re stei­gen­de Ein­künf­te – etwa Miet­ein­nah­men, Betriebs­ren­ten oder Kapi­tal­ein­künf­te – könn­ten dazu bei­tra­gen, dass Ruhe­ständ­ler steu­er­pflich­tig würden.

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