Ber­lin: Finanz­mi­nis­te­ri­um weiß nichts über Wirecard-Milliarden

Bundesministerium der Finanzen - Bundesbehörde - Wilhelmstraße - Berlin Foto: Hauptsitz von dem Bundesministerium der Finanzen (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um weiß nach eige­nen Anga­ben nichts über den Ver­bleib der ver­schwun­de­nen Wirecard-Milliarden.

Das geht aus einer Anfra­ge des FDP-Abge­ord­ne­ten Frank Schäff­ler an das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um her­vor, über die das „Han­dels­blatt” (Mitt­wochs­aus­ga­be) berich­tet. „Die Bun­des­re­gie­rung hat kei­ne Kennt­nis dar­über, ob und in wel­cher Höhe Gut­ha­ben auf Treu­hand­kon­ten in Höhe von 1,9 Mil­li­ar­den Euro (…) tat­säch­lich exis­tie­ren oder exis­tiert haben”, heißt es dar­in. „Bei den Klei­nen ist die Finanz­auf­sicht unbarm­her­zig und hart, bei den Gro­ßen ein zahn­lo­ser Tiger”, sag­te Schäff­ler, der auch Mit­glied des Finanz­aus­schus­ses ist, der Zeitung.

Kurz vor der Son­der­sit­zung des Aus­schus­ses am Mitt­woch, zu dem auch Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) gela­den ist, gibt es auch erheb­li­che Zwei­fel am Auf­klä­rungs­wil­len der Finanz­auf­sicht Bafin. Das legt jeden­falls eine wei­te­re Ant­wort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auf eine Fra­ge Schäff­lers nahe. Danach erstat­te­te die Bafin zwar am 18. Juni 2020 Anzei­ge wegen Bilanz­be­trug – am 25. Juni mel­de­te Wire­card Insol­venz an. Trotz­dem ver­lang­te die Bafin von der Deut­schen Prüf­stel­le für Rech­nungs­le­gung (DPR) noch am 25. Juni die Prü­fung des Kon­zern­ab­schlus­ses 2017 bezie­hungs­wei­se einen Tag vor­her die Prü­fung des ver­kürz­ten Kon­zern­ab­schlus­ses zum 30. Juni 2019. Am 28. Juni gab die Bun­des­re­gie­rung bekannt, den Ver­trag mit der DPR zu kün­di­gen. „Trotz Insol­venz und der Erkennt­nis, dass die Prüf­stel­le nicht in der Lage ist, umfas­send zu prü­fen, hat die Bafin das Ver­fah­ren immer noch nicht an sich gezo­gen”, sag­te Schäff­ler dazu. Selbst zu die­sem Zeit­punkt hät­te die Bafin den Ernst der Lage nicht erkannt. „Ohne per­so­nel­le Erneue­rung bei der Bafin ist eine Neu­start nicht mög­lich”, sag­te er.

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