Ber­lin: Zwei­te Coro­na-Wel­le wäre laut Deho­ga eine Katastrophe

Bitte haltet Abstand - Deine Gesundheit liegt uns am Herzen - Supermarkt Foto: Abstandregel im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das durch die Coro­na­kri­se ange­schla­ge­ne Hotel- und Gast­stät­ten­ge­wer­be warnt vor einer zwei­ten Corona-Welle.

„Herbst und Win­ter, wenn sich die Gäs­te wie­der mehr inner­halb von Räum­lich­kei­ten auf­hal­ten müs­sen, wer­den sicher eine Her­aus­for­de­rung. Eine zwei­te Coro­na-Wel­le wäre für Hotels und Gas­tro­no­mie eine abso­lu­te Kata­stro­phe, erneu­te Betriebs­schlie­ßun­gen wer­den vie­le nicht über­le­ben”, sag­te die Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Deut­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­bands (Deho­ga), Ingrid Hart­ges, der „Neu­en Osna­brü­cker Zeitung”.

Auch nach Wie­der­eröff­nung könn­ten vie­le Restau­rants und Hotels „immer noch kei­ne aus­kömm­li­chen Umsät­ze erwirt­schaf­ten”. Nach Aus­sa­ge von Hart­ges sind der­zeit rund 70.000 Betrie­be akut in ihrer Exis­tenz gefähr­det. „Für das Gesamt­jahr ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass die Bran­che ins­ge­samt 30 bis 40 Pro­zent Umsatz­rück­gang ver­zeich­nen wird. Erst wenn es einen Coro­na-Impf­stoff gibt, wird es für die Bran­che ein Zurück zur alten Nor­ma­li­tät geben. Des­halb ist es so wich­tig, dass wir alle ver­ant­wort­lich mit der neu gewon­ne­nen Frei­heit umge­hen und uns an die emp­foh­le­nen Schutz­maß­nah­men hal­ten”, sag­te Hart­ges. Hotels und Restau­rants setz­ten die Hygie­ne­schutz­maß­nah­men „mit ganz gro­ßer Mehr­heit vor­bild­lich um, und die Gäs­ten zie­hen zum über­wie­gen­den Teil mit”.

Auch wenn es laut der Deho­ga-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin nach dem Lock­down-Neu­start in den deut­schen Urlaubs­ge­bie­ten der­zeit ers­te leich­te Zuver­sicht gebe, zumin­dest 70 bis 80 Pro­zent der Vor­jah­res­um­sät­ze errei­chen zu kön­nen, sei bereits klar, dass die für Juni, Juli und August gezahl­ten staat­li­chen Über­brü­ckungs­hil­fen für eine Viel­zahl von Betrie­ben, die wei­ter­hin von Schlie­ßun­gen oder erheb­li­chen ande­ren Beein­träch­ti­gun­gen betrof­fen sei­en, nicht aus­reich­ten. „Des­halb appel­lie­re ich schon heu­te an die Bun­des­re­gie­rung, über eine Ver­län­ge­rung der bis ein­schließ­lich August lau­fen­den Über­brü­ckungs­hil­fen bis min­des­tens Ende des Jah­res nach­zu­den­ken”, sag­te Hartges.

Mas­si­ve Kri­tik übte die Deho­ga-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin an der Immo­bi­li­en­wirt­schaft. Die­se ent­zie­he sich in der Kri­se zum Teil der Ver­ant­wor­tung. „Wir müs­sen zu einer Ände­rung im Miet- und Pacht­recht kom­men. Es kann nicht sein, dass Hotels und Restau­rants hohe Umsatz­pach­ten zah­len müs­sen, wenn durch Coro­na kaum noch Umsät­ze erzielt wer­den. Klei­ne­re Ver­päch­ter sind ihren Päch­tern oft ent­ge­gen­ge­kom­men, die gro­ßen Immo­bi­li­en­fonds und Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten aber eben nicht”, sag­te Hart­ges. Bei einer Bele­gungs­quo­te von fünf­zehn Pro­zent bei­spiels­wei­se bei einem Hotel kön­ne man kei­ne Pacht ver­lan­gen, die 25 Pro­zent des Umsat­zes des Vor­jah­res ent­spre­che. „Es muss hier zu einer ange­mes­se­nen Risi­ko­ver­tei­lung kom­men.” Dafür müs­se der Gesetz­ge­ber schnellst­mög­lich sorgen.

Zu einer Groß­of­fen­si­ve, die fast tau­send Hotel- und Gas­tro­no­mie­be­trie­be zusam­men mit einer Groß­kanz­lei gestar­tet haben, um von den Bun­des­län­dern Ent­schä­di­gun­gen ein­zu­kla­gen, sag­te Hart­ges: „Ich kann nach­voll­zie­hen, dass Unter­neh­mer den Kla­ge­weg beschrei­ten. Im Licht der exis­ten­zi­el­len Betrof­fen­heit durch die Coro­na-Pan­de­mie ist es das gute Recht eines jeden Unter­neh­mers, mög­li­che Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che gel­tend zu machen. Bei man­chen steht ja das Lebens­werk auf dem Spiel, für das sie Jahr­zehn­te gear­bei­tet haben”.

Auch ein von Deho­ga in Auf­trag gege­be­nes Rechts­gut­ach­ten beja­he „dem Grun­de nach mög­li­che Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che auf­grund des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes oder aus ande­ren staats­haf­tungs­recht­li­chen Ent­schä­di­gungs­an­sprü­chen”. Die­ses Gut­ach­ten stel­le man den Mit­glie­dern zur Verfügung.

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