Frank­furt: Euro­päi­sche Zen­tral­bank ändert das Inflationsziel

Europäische Zentralbank - Währungsbehörde - Gebäude - Sonnemannstraße - Frankfurt Foto: Europäische Zentralbank an der Sonnemannstraße (Frankfurt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Euro­päi­sche Zen­tral­bank hat ihr Infla­ti­ons­ziel leicht ange­ho­ben. Künf­tig wer­de mit­tel­fris­tig ein Infla­ti­ons­ziel von genau zwei Pro­zent angestrebt.

Dies teil­te die Noten­bank am Don­ners­tag mit. Dadurch kön­ne Preis­sta­bi­li­tät am bes­ten gewahrt wer­den. Bis­her ver­folg­te sie ein Infla­ti­ons­ziel von „unter­halb, aber nahe zwei Pro­zent”, wobei die Stra­te­gie seit knapp 20 Jah­ren kaum geän­dert wur­de. Das neue Ziel ist sym­me­trisch – nega­ti­ve Abwei­chun­gen von dem Ziel­wert wer­den dem­nach als eben­so uner­wünscht betrach­tet wie positive.

Der EZB-Rat bestä­tig­te zudem die mit­tel­fris­ti­ge Aus­rich­tung sei­ner geld­po­li­ti­schen Stra­te­gie. Die­se las­se Spiel­raum für „unver­meid­ba­re kurz­fris­ti­ge Abwei­chun­gen vom Infla­ti­ons­ziel” sowie für „zeit­li­che Wir­kungs­ver­zö­ge­run­gen und Unsi­cher­hei­ten bei der Trans­mis­si­on der Geld­po­li­tik auf die Wirt­schaft und die Infla­ti­on”, heißt es in einer Erklä­rung zur geld­po­li­ti­schen Stra­te­gie der EZB. Das bedeu­tends­te geld­po­li­ti­sche Instru­ment sei­en wei­ter die Leit­zin­sen, heißt es in der Erklärung.

In Anbe­tracht der effek­ti­ven Zins­un­ter­gren­ze wer­de man aber gege­be­nen­falls „ins­be­son­de­re auch For­ward Gui­dance ein­set­zen” oder auf Ankäu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten und län­ger­fris­ti­ge Refi­nan­zie­rungs­ge­schäf­te zurück­grei­fen. Der EZB-Rat teil­te zudem mit, Kli­ma­fak­to­ren in sei­ner geld­po­li­ti­schen Beur­tei­lung mit­ein­be­zie­hen zu wol­len. Die geld­po­li­ti­sche Stra­te­gie soll künf­tig regel­mä­ßig auf den Prüf­stand gestellt wer­den. Die nächs­te Bewer­tung ist für 2025 geplant.

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