Ober­ver­wal­tungs­ge­richt: IS-Anhän­ge­rin muss aus Syri­en geholt werden

Syrische Flagge - Syrien - Flaggen - Menschen - hissen Foto: Menschen mit einer syrischen Flagge hissend, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat inner­halb weni­ger Tage in einem zwei­ten Fall ent­schie­den, dass eine Mut­ter, die sich der Ter­ror­mi­liz „Isla­mi­scher Staat” (IS) ange­schlos­sen hat­te, zusam­men mit ihren Kin­dern zurück nach Deutsch­land geholt wer­den muss.

Das berich­tet die „Welt” (Frei­tag). Dem­nach han­delt es sich um eine Mut­ter und zwei ihrer Kin­der, die vier und sechs Jah­re alt sind.

Ein drit­tes Kind sei bereits in Deutsch­land, erklär­te eine Spre­che­rin. Damit wur­de die Beschwer­de der Bun­des­re­pu­blik auch in die­sem Fall zurück­ge­wie­sen. Eine kon­kre­te Gefähr­dung durch die Mut­ter sei nicht nach­ge­wie­sen wor­den; die Kin­der wie­der­um sei­en auf den Schutz und die Betreu­ung der Mut­ter ange­wie­sen. In Regie­rungs­krei­sen hieß es, man betrach­te jeden Fall als Einzelfall.

Laut der „Welt” liegt bun­des­weit aktu­ell eine Viel­zahl sol­cher Fäl­le vor Gericht. In Sicher­heits­krei­sen geht man davon aus, dass sich in den Gefan­ge­nen­la­gern in Syri­en und im Nord­irak der­zeit bis zu 250 Kin­der mit Deutsch­land-Bezug aufhalten.

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