BMI: 349.398 Aus­län­der ohne Auf­ent­halts­recht registriert

Flüchtlinge - Koffer - Bank - Weg - Wiese - Personen - Taschen - Kinderwagen - Aufnahmestelle Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Deutsch­land hal­ten sich mehr Aus­län­der uner­laubt auf, als bis­her bekannt.

Laut Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um sind im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter (AZR) 349.398 Per­so­nen regis­triert, zu denen im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter „weder ein Auf­ent­halts­ti­tel, noch eine Dul­dung, eine Auf­ent­halts­ge­stat­tung oder ein sons­ti­ges Auf­ent­halts­recht gespei­chert ist”. Das geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge des AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten René Sprin­ger her­vor, über wel­che die „Welt” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter wer­den alle Aus­län­der regis­triert, die kei­ne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen und sich nicht nur vor­über­ge­hend – weni­ger als drei Mona­te – in Deutsch­land aufhalten.

Auf eine Anfra­ge der Zei­tung, wel­che Fall­kon­stel­la­tio­nen sich hin­ter den rund 350.000 Ein­trä­gen ver­ber­gen, teil­te ein Spre­cher des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums mit, es han­de­le sich um Aus­län­der, deren Auf­ent­halts­recht von den Aus­län­der­be­hör­den wider­ru­fen oder zurück­ge­nom­men wor­den sei oder das nach Ablauf der Auf­ent­halts­frist erlo­schen sei. „Eben­falls ent­hal­ten sind Per­so­nen, bei denen noch nie ein Auf­ent­halts­recht im AZR erfasst wur­de”, so der Spre­cher weiter.

Auch wenn man Son­der­fäl­le und Sta­tis­tik­ver­zö­ge­run­gen mit­ein­kal­ku­liert, ergibt sich eine gro­ße Dis­kre­panz zwi­schen den fast 350.000 ille­gal hier leben­den Aus­län­dern und der Zahl der Aus­rei­se­pflich­ti­gen: Die­se liegt aktu­ell bei 248.000, dar­un­ter rund 195.000 Aus­rei­se­pflich­ti­ge mit Dul­dung. Die Dis­kre­panz erklä­re sich dadurch, dass die­se rund 350.000 Per­so­nen „sta­tis­tisch nicht pau­schal als aus­rei­se­pflich­tig geführt” wür­den, weil „nach der sta­tis­ti­schen Berech­nungs­lo­gik der aus­rei­se­pflich­ti­gen Aus­län­der eine behörd­li­che Ent­schei­dung im AZR erfasst sein muss, um zur Aus­rei­se­pflicht zu führen.

Dies ist bei 36.011 der cir­ca 350.000 Per­so­nen der Fall”, teil­te das Innen­mi­nis­te­ri­um der „Welt” auf Anfra­ge mit. Nur sie gäl­ten als aus­rei­se­pflich­tig. „Ohne die­se geson­der­te Aus­wei­sungs- oder Abschie­bungs­ent­schei­dung der Aus­län­der­be­hör­den wer­den die Per­so­nen sta­tis­tisch nicht als aus­rei­se­pflich­tig gezählt”, so das Innen­mi­nis­te­ri­um weiter.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.