Kon­trol­len von Arbeits­be­din­gun­gen in Schlacht­hö­fen neh­men ab

Supermarkt - Fleisch - Wurst - Auflage Foto: Sicht auf ein Wurst-Kühlregal im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Kon­trol­len von Arbeits­be­din­gun­gen in Schlacht­hö­fen gehen stark zurück. Das geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine klei­ne Anfra­ge der Lin­ken-Bun­des­tags­frak­ti­on hervor.

Dem­nach habe sich die Anzahl der Kon­trol­len durch die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) von 2009 bis 2018 mehr als hal­biert. Wur­den 2009 bun­des­weit noch 826 Kon­trol­len durch­ge­führt, sei­en es im ver­gan­ge­nen Jahr nur 332 gewe­sen. Dabei legen die Daten aus dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um nahe, dass mehr Kon­trol­len nötig wären statt weniger.

So sei die Anzahl der ein­ge­lei­te­ten Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren in der Fleisch­in­dus­trie wegen Ver­stö­ßen gegen das Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz von 2014 bis 2017 von 9 auf 20 Pro­zent ange­stie­gen. 2015 wur­de noch ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen das Min­dest­lohn­ge­setz ein­ge­lei­tet, im Jahr 2018 sei­en es 14 gewe­sen, heißt es in der Regierungsantwort.

Betrach­tet man aller­dings die Ent­wick­lung von 2009 bis 2018, ist der Trend rück­läu­fig: Von 2009 bis 2018 sei­en die ein­ge­lei­te­ten Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren in der Fleisch­in­dus­trie um 80 Pro­zent und die erle­dig­ten Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren um mehr als die Hälf­te zurück­ge­gan­gen, heißt es in der Ant­wort wei­ter. Die Lin­ken-Bun­des­tags­frak­ti­on erklärt den Rück­gang mit dem Abbau von Kontrollpersonal.

Über­dies gehe aus der Ant­wort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums her­vor, dass dem Robert-Koch-Insti­tut (RKI) ein­zel­ne Fäl­le von an Tuber­ku­lo­se erkrank­ten Beschäf­tig­ten bekannt sind. Ein Fall aus Nie­der­sach­sen soll „dem­nächst” in einer Ver­öf­fent­li­chung des RKI auf­ge­grif­fen wer­den. „Wenn unter Schlacht­hof-Arbei­tern die Tuber­ku­lo­se aus­bricht, läuft etwas gehö­rig falsch.

Die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten in der Fleisch­in­dus­trie muss ohne Wenn und Aber geschützt wer­den”, sag­te Jut­ta Krell­mann, arbeits­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Lin­ken-Bun­des­tags­frak­ti­on, den Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutsch­land”. Geset­zes­än­de­run­gen, die Mit­te 2017 vor­ge­nom­men wur­den, um die Rech­te von Arbei­tern in Schlacht­hö­fen zu stär­ken, sei­en weit­ge­hend wir­kungs­los. „Die Nach­un­ter­neh­mer­haf­tung in der Fleisch­in­dus­trie bringt nur etwas, wenn regel­mä­ßig kon­trol­liert wird”, so die Lin­ken-Poli­ti­ke­rin weiter.

Die aktu­el­len Zustän­de bei den Arbeits­be­din­gun­gen grenz­ten an fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung. „Wir brau­chen drin­gend mehr Kon­troll­per­so­nal bei Zoll, Gewer­be­auf­sicht und Gesund­heits­äm­tern”, sag­te Krell­mann den Zei­tun­gen des „Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland”.

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