Migran­ten: Bun­des­re­gie­rung besteht auf Deutsch-Nachweis

Wörterbuch - Sprache - Rechtschreibung - Fremdwörter Foto: Ein Wörterbuch, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Will ein Ehe­gat­te aus dem Aus­land zu sei­nem Part­ner nach Deutsch­land zie­hen, muss er Deutsch­kennt­nis­se vorweisen.

Auch wenn es kei­ne zer­ti­fi­zier­te Sprach­schu­le im Ursprungs­land gibt. Das geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine schrift­li­che Fra­ge der migra­ti­ons­po­li­ti­schen Spre­che­rin der Links­frak­ti­on im Bun­des­tag, Gökay Akbu­lut, her­vor, über wel­che der „Spie­gel” berich­tet. Die Abge­ord­ne­te bezieht sich auf den Fall einer jeme­ni­ti­schen Ehe­frau, die ver­ge­bens ver­sucht, zu ihrem Mann nach Deutsch­land zu zie­hen, und sich auf einen Här­te­fall berief.

Akbu­lut erkun­dig­te sich des­we­gen bei der Bun­des­re­gie­rung, inwie­weit die­se beim Ehe­gat­ten­nach­zug aus dem Jemen wei­ter­hin auf einen Deutsch­nach­weis bestehe, trotz Bür­ger­krieg, Coro­na-Pan­de­mie und feh­len­der Mög­lich­kei­ten, einen aner­kann­ten Sprach­kurs vor Ort zu bele­gen. Das SPD-geführ­te Aus­wär­ti­ge Amt ver­wies auf die Mög­lich­keit, durch Online­kur­se, Lehr­bü­cher oder Audio­an­ge­bo­te Deutsch zu ler­nen. Sprach­prü­fun­gen könn­ten auch „in der Regi­on”, also in Nach­bar­län­dern wie Sau­di-Ara­bi­en oder Oman erwor­ben wer­den. Akbu­lut hält das wegen des Auf­wands und mög­li­cher Sicher­heits­ge­fah­ren für unzu­mut­bar und for­dert, Ehe­gat­ten aus Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­ten den Fami­li­en­nach­zug ohne Sprach­test zu ermög­li­chen. In Deutsch­land wür­den sie sich die gefor­der­ten Deutsch­kennt­nis­se „schnell und unkom­pli­ziert” aneignen.

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