Schles­wig-Hol­stein: Land kün­digt Ver­trag für die Luca-App

Luca-App - Verschlüsselte Kontaktdatenübermittlung - Culture4life - Smartphone-App Foto: Verschlüsselte Kontaktdatenübermittlung der Luca-App, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Schles­wig-Hol­stein hat den Ver­trag mit der Luca-App gekün­digt, da man die Pflicht zur Kon­takt­da­ten­er­he­bung auf­ge­ho­ben habe und eine Wie­der­ein­füh­rung nicht abzu­se­hen sei.

Es bestehe daher „kein Grund” dar­an fest­zu­hal­ten, sag­te Sön­ke Schulz, Geschäfts­füh­rer des schles­wig-hol­stei­ni­schen Land­kreis­ta­ges, der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung” (Don­ners­tag­aus­ga­be). „Bis zur Auf­he­bung der Pflicht zur Erhe­bung von Kon­takt­da­ten haben uns die Gesund­heits­äm­ter posi­ti­ve Rück­mel­dun­gen zur Nut­zung von Luca gege­ben”, sag­te Schulz. Danach habe sich die Nut­zung der Coro­na-Regis­trie­rungs-App jedoch stark redu­ziert. Kon­kre­te Nut­zungs­zah­len lägen nicht vor.

Eine Spre­che­rin des Luca-Her­stel­lers Nexe­nio sag­te der NOZ, dass die Kün­di­gung Schles­wig-Hol­steins ver­mut­lich kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Ent­schei­dun­gen ande­rer Bun­des­län­der haben wer­de. Das Sys­tem hin­ter der Luca-App ist aktu­ell in 13 von 16 Bun­des­län­dern für die Coro­na-Kon­takt­nach­ver­fol­gung an die Gesund­heits­äm­ter ange­schlos­sen. Die Jah­res­ver­trä­ge lau­fen im Früh­jahr aus. Ohne Kün­di­gung ver­län­gern sich die Ver­trä­ge um ein wei­te­res Jahr.

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