Teslas Autopilot wird laut eines Zeitungsberichts von deutschen Behörden nicht überwacht.
Für die Genehmigung des Assistenzsystems sei die niederländische Zulassungsbehörde RDW zuständig, berichtet die „Welt am Sonntag” unter Berufung auf das Kraftfahrt-Bundesamt. Die RDW verantwortet die in der EU gültige Gesamtfahrzeuggenehmigung für Tesla. Diese Zuständigkeit gilt laut KBA aber nicht für Software-Updates, die Tesla auf die Wagen der Kunden aufspielt: „Für bereits in Verkehr befindliche Fahrzeuge ist das KBA nicht zuständig, sondern die Bundesländer”, schreibt die Behörde aus dem Geschäftsbereich von Verkehrsminister Andreas Scheuer. Er will bis 2022 autonomes Fahren in Deutschland per Gesetz ermöglichen.
Die Auswirkungen der Tesla-Updates können aber nicht überprüft werden, weil selbst unabhängige Prüforganisationen darauf nicht vorbereitet sind. Es sei nicht einmal die Art der Sensoren für ein selbstfahrendes Auto vorgeschrieben, sagte Rico Barth, Leiter des Kompetenzbereichs vernetztes und automatisiertes Fahren beim TÜV Rheinland. „Stattdessen werden Testszenarien vorgegeben, die ein Fahrzeug bestehen muss – in virtuellen Umgebungen ebenso wie auf Prüfgeländen und im realen Verkehr”.
Diese Szenarien würden noch von europäischen Gremien definiert und derzeit von den Prüforganisationen erprobt. „So richtig werden wir dazu erst 2021 eine Aussage treffen können.” Ab 22. Januar 2021 können Fahrzeuge auf Grundlage einer neuen Regel der UN-Wirtschaftskommission UNECE für autonomes Fahren in der EU genehmigt werden. „Autonome Spurwechsel sind hierin zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht enthalten”, heißt es beim KBA.
Zu solchen Manövern ist Teslas neue Software aber offensichtlich in der Lage, wie Videos von Nutzern aus den USA zeigen. Das Unternehmen ließ eine Anfrage der Zeitung, ob und wann das Programm in Europa verfügbar sein wird, unbeantwortet.