Uni­per: Unter­neh­men wird zu 99 Pro­zent verstaatlicht

Hinweisschild - Straßenschild - Erdgas - Gelbes Schild - Kennzeichnung Foto: Gelbes Hinweisschild zum Erdgas in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der deut­sche Staat will ins­ge­samt 99 Pro­zent des ange­schla­ge­nen Ener­gie­kon­zerns Uni­per übernehmen.

Das teil­te das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um am Mitt­woch­mor­gen mit. Dem­nach habe man sich auf ein „alter­na­ti­ves, deut­lich umfang­rei­che­res Sta­bi­li­sie­rungs­pa­ket gegen­über dem am 22. Juli 2022 ver­kün­de­ten Ret­tungs­pa­ket für die Uni­per SE” ver­stän­digt. Ziel der Über­nah­me sei eine „kla­re Eigen­tü­mer­struk­tur”, um die Ener­gie­ver­sor­gung zu sichern. Das ange­pass­te Sta­bi­li­sie­rungs­pa­ket für Uni­per sieht ins­be­son­de­re eine Mehr­heits­be­tei­li­gung des Bun­des vor.

Kon­kret erwirbt der Bund im Rah­men einer 8 Mil­li­ar­den Euro umfas­sen­den Kapi­tal­erhö­hung eine Akti­en­be­tei­li­gung an Uni­per zum Nomi­nal­wert von 1,70 Euro je Aktie. Der Bund über­nimmt zudem die Akti­en­be­tei­li­gung des bis­he­ri­gen Mehr­heits­ak­tio­närs For­t­um zum Nomi­nal­wert von 1,70 Euro je Aktie, was einem Kauf­preis von 0,48 Mil­li­ar­den Euro ent­spricht. Ein von For­t­um im Zuge der Ener­gie­preis­kri­se gewähr­tes Gesell­schaf­ter­dar­le­hen sowie eine Garan­tie-Linie sol­len durch Uni­per zurück­ge­zahlt bezie­hungs­wei­se abge­löst wer­den, da For­t­um jeweils ein Kün­di­gungs­recht bei einer Ände­rung der Betei­li­gungs­struk­tur hat.

Die ent­ste­hen­de Liqui­di­täts­lü­cke wer­de durch Bun­des­mit­tel gedeckt, so das Minis­te­ri­um. Der Bund will die Finan­zie­rung des Unter­neh­mens bis zur Umset­zung der Kapi­tal­erhö­hung sichern. Die übri­gen Auf­la­gen der Ver­ein­ba­rung vom 22. Juli 2022 gel­ten wei­ter­hin, „ins­be­son­de­re das Divi­den­den­ver­bot und Ver­gü­tungs­be­schrän­kun­gen für das Uni­per-Manage­ment”. Der Erwerb der Akti­en durch den Bund kann aller­dings erst nach Erfül­lung diver­ser regu­la­to­ri­scher Anfor­de­run­gen und der Geneh­mi­gung durch die Haupt­ver­samm­lung von Uni­per erfol­gen. Außer­dem bedarf das ange­pass­te Unter­stüt­zungs­pa­ket der bei­hil­fe­recht­li­chen Geneh­mi­gung durch die EU-Kommission.

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