Bay­ern: Gesetz­li­che Arbeits­zeit von über zehn Stun­den pro Tag

Stahlproduktion - Eisenlegierungen - Giessen - Feuer - Mitarbeiter Foto: Mitarbeiter einer Stahlproduktionsfirma, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Frei­staat Bay­ern will eine täg­li­che Arbeits­zeit der Beschäf­tig­ten von mehr als zehn Stun­den durch eine Ände­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes durchsetzen.

„Wir müs­sen die Arbeits­zeit­ge­set­ze end­lich an die Rea­li­tät der Lebens­wel­ten der Men­schen anpas­sen”, sag­te die baye­ri­sche Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­rin Ulri­ke Scharf der „Rhei­ni­schen Post” (Mitt­woch). „Wir brau­chen mehr Fle­xi­bi­li­tät, um Fami­lie mit Beruf ver­ein­ba­ren zu kön­nen”. Das stei­ge­re ihrer Ansicht nach auch die Beschäf­ti­gungs­quo­te. „Ein ers­ter wich­ti­ger Schritt ist es, für ein­zel­ne Arbeits­ta­ge in der Woche auf frei­wil­li­ger Basis und unter Beach­tung des Arbeit­neh­mer­schut­zes Arbeits­zei­ten von mehr als zehn Stun­den zu ermög­li­chen”, sag­te Scharf vor der Kon­fe­renz der Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter von Bund und Län­dern an die­sem Mitt­woch und Don­ners­tag im saar­län­di­schen Perl-Nen­ning. Bis­her begrenzt das Arbeits­zeit­ge­setz die täg­li­che Arbeits­zeit auf maxi­mal zehn Stunden.

Bay­ern begrün­det sei­ne For­de­rung auch mit dem gras­sie­ren­den Fach­kräf­te­man­gel in Tou­ris­mus, Gas­tro­no­mie und am Bau. Unter­neh­men müss­ten das vor­han­de­ne Per­so­nal fle­xi­bler ein­set­zen kön­nen, um Ange­bo­te noch auf­recht erhal­ten zu kön­nen. „Ein wich­ti­ger Hand­lungs­an­satz ist, für ein­zel­ne Arbeits­ta­ge pro Woche Arbeits­zei­ten von mehr als zehn Stun­den zu ermög­li­chen, sofern dies nach dem Ergeb­nis der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ver­tret­bar erscheint und ein kurz­zei­ti­ger Aus­gleich der Mehr­ar­beit sicher­ge­stellt ist”, heißt es in einem Beschluss­vor­schlag Bay­erns. Auch sei­tens der Beschäf­tig­ten gebe es „ver­stärkt den Wunsch nach bes­se­rer Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie” und damit nach fle­xi­ble­ren Arbeits­zei­ten. „Bei­spiels­wei­se ent­spricht es bran­chen­über­grei­fend häu­fig dem Wunsch der Beschäf­tig­ten, die geschul­de­te Arbeits­zeit an vier Tagen erbrin­gen zu kön­nen, sodass ein ver­län­ger­tes Wochen­en­de am Wohn­ort mög­lich wird”, schrei­ben die Bayern.

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