Ber­lin: Bür­ger­geld auch vom Bun­des­rat beschlossen

Bundesrat - Deutscher Bundesrat - Gebäude - Zaun - Mauer - Berlin Foto: Das Gebäude des Bundesrates in Berlin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Weg für das neue soge­nann­te „Bür­ger­geld” ist end­gül­tig frei.

Nach dem Bun­des­tag stimm­te am Frei­tag auch der Bun­des­rat für die im Ver­mitt­lungs­aus­schuss aus­ge­han­del­te Kom­pro­miss­va­ri­an­te. „Die­je­ni­gen, die jede Form von Mit­wir­kungs­pflicht für einen Anschlag auf die Men­schen­wür­de hal­ten, haben aus mei­ner Sicht voll­kom­men unrecht”, sag­te Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) kurz vor der Abstim­mung. Der Kom­pro­miss sieht vor, dass die ursprüng­lich geplan­te sechs­mo­na­ti­ge, weit­ge­hend sank­ti­ons­freie „Ver­trau­ens­zeit” zu Beginn des „Bürgergeld”-Bezugs entfällt.

Statt nur um zehn Pro­zent sol­len die Regel­leis­tun­gen von Beginn an in Stu­fen um bis zu 30 Pro­zent gekürzt wer­den kön­nen. Die bis­he­ri­ge Karenz­zeit von zwei Jah­ren wird auf ein Jahr ver­kürzt. In die­ser Zeit soll die Ange­mes­sen­heit der Woh­nung und des Ver­mö­gens nicht geprüft wer­den. Das Schon­ver­mö­gen bleibt künf­tig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrech­nung geschützt. Alle wei­te­ren Haus­halts­mit­glie­der dür­fen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behal­ten wie ursprüng­lich geplant.

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