Ber­lin: Bun­des­tag beschließt das Steuerentlastungsgesetz

Solidaritätszuschlag - Einkommenssteuer - Soli - Steuererklärung Foto: Sicht auf den Solidaritätszuschlag, Urheber: dts Nachricht

Der Bun­des­tag hat das soge­nann­te „Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz” mit den Stim­men der Ampel-Koali­ti­on beschlossen.

Nur CDU/CSU stimm­ten dage­gen, AfD und Lin­ke ent­hiel­ten sich. Das Gesetz sieht eine Ent­las­tung der Bür­ger in die­sem Jahr in Höhe von rund 4,46 Mil­li­ar­den Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Ent­las­tung auf rund 22,5 Mil­li­ar­den Euro summieren.

So ist vor­ge­se­hen, den Grund­frei­be­trag bei der Ein­kom­men­steu­er von der­zeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzu­he­ben. Die Ände­rung soll rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Nach Anga­ben der Koali­ti­on wer­den dadurch alle Ein­kom­men­steu­er­pflich­ti­gen ent­las­tet, wobei die rela­ti­ve Ent­las­tung für die Bezie­her nied­ri­ger Ein­kom­men höher sei. Dies sei auch aus sozia­len Gesichts­punk­ten geboten.

Außer­dem wird die bereits für die Jah­re 2024 bis 2026 fest­ge­leg­te Erhö­hung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter um drei Cent auf 0,38 Euro je vol­len Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter auf die Jah­re 2022 und 2023 aus­ge­dehnt. Eben­falls rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2022 erhöht wird der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag für Wer­bungs­kos­ten – und das zum ers­ten Mal seit 2011. Er steigt von bis­her 1.000 auf 1.200 Euro.

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