BMG: Behör­de erhält sie­ben Ange­bo­te für digi­ta­len Impfpass

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um kann für den digi­ta­len Impf­nach­weis offen­bar unter den Ange­bo­ten von sie­ben Unter­neh­men auswählen.

Das berich­tet der „Spie­gel” unter Beru­fung auf eige­ne Infor­ma­tio­nen. Das Minis­te­ri­um hat­te eine „äußers­te Dring­lich­keit des Beschaf­fungs­be­darfs” fest­ge­stellt, weil die EU auf eine schnel­le Ein­füh­rung eines digi­ta­len Impf­nach­wei­ses drängt. Des­halb hat das Minis­te­ri­um in einem beschleu­nig­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren 29 IT-Unter­neh­men direkt kon­tak­tiert. Die Ange­bots­frist betrug fünf Tage und ende­te am ver­gan­ge­nen Montag.

Ein Groß­teil der Anfor­de­run­gen an den geplan­ten Impf­nach­weis sowie der ambi­tio­nier­te Zeit­plan las­sen sich einer 24-sei­ti­gen, ver­trau­li­chen „Leis­tungs­be­schrei­bung” für die Fir­men ent­neh­men, über die der „Spie­gel” berich­tet. Dem­nach muss die Soft­ware fünf Mil­lio­nen Imp­fun­gen pro Woche und 200.000 pro Stun­de ver­ar­bei­ten kön­nen und mit einer euro­päi­schen Lösung „inter­ope­ra­bel” sein. Jedes ein­zel­ne digi­ta­le Impf­zer­ti­fi­kat dür­fe nicht mehr als 50 Cent kos­ten. Die Tech­no­lo­gie soll sowohl in Impf­zen­tren als auch in Arzt­pra­xen ein­setz­bar und als Gesamt­lö­sung schon nach nur acht Wochen Ent­wick­lungs­zeit betriebs­be­reit sein.

Ange­sichts der Erfah­run­gen mit frü­he­ren Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­ten erscheint der Zeit­plan ehr­gei­zig – zumal den Unter­la­gen zufol­ge auch der Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­te ein­be­zo­gen wer­den soll, berich­tet der „Spie­gel”. Dem lagen bis Mit­te der Woche aller­dings noch „kei­ne Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung zur Umset­zung von Impf­nach­wei­sen vor”.

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