Ber­lin: Bun­des­tag beschließt Recht auf schnel­les Internet

Facebook - Computer - Notebook - Laptop - Person - Website - Internet Foto: Facebook-Nutzer am Computer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat ein neu­es gesetz­lich ver­an­ker­tes Recht auf schnel­les Inter­net beschlossen.

Eine ent­spre­chen­de Novel­le des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes wur­de am Don­ners­tag mit den Stim­men der Gro­ßen Koali­ti­on auf den Weg gebracht. Die Oppo­si­ti­on lehn­te den Gesetz­ent­wurf ab. Wie genau „schnel­les Inter­net” defi­niert wer­den soll, ist noch unklar. Die Unter­gren­zen für Down­load, Upload und Latenz sol­len zu einem spä­te­ren Zeit­punkt berech­net wer­den. Ver­ant­wort­lich sein wird dafür wohl die Bun­des­netz­agen­tur. Im Raum steht ein Richt­wert von 30 Mega­bit pro Sekunde.

Mit der TKG-Novel­le wird eine EU-Richt­li­nie vom 11. Dezem­ber 2018 umge­setzt. Ziel ist es, den Rechts­rah­men für die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te in der EU wei­ter zu ver­ein­heit­li­chen. Bür­ger sol­len durch die Novel­le einen Anspruch auf einen Inter­net­zu­gang bekom­men, der „eine ange­mes­se­ne sozia­le und wirt­schaft­li­che Teil­ha­be” sicher­stellt, hieß es von der Bun­des­re­gie­rung. In dem Gesetz wird unter ande­rem auch auf die Kos­ten für TV-Kabel­ver­trä­ge für Mie­ter ein­ge­gan­gen. Sol­che Ver­trä­ge sol­len nach einer Über­gangs­frist bis 2024 nicht mehr auf die Neben­kos­ten umge­legt werden.

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