Bun­des­tag: Ener­gie­pau­scha­le für Stu­den­ten beschlossen

Stromzähler - Stromkasten - Drehstromzähler - Zahlen Foto: Sicht auf einen Drehstromzähler in einem Stromkasten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat grü­nes Licht für die Zah­lung einer ein­ma­li­gen Ener­gie­pau­scha­le für Stu­den­ten und Fach­schü­ler gegeben.

Die gesetz­li­che Grund­la­ge wur­de am Don­ners­tag­vor­mit­tag mit den Stim­men fast aller Frak­tio­nen beschlos­sen. Ledig­lich die AfD ent­hielt sich. Das Gesetz sieht die Zah­lung einer Ein­mal­zah­lung in Höhe von 200 Euro vor. Zur Abgren­zung für den Kreis der Anspruchs­be­rech­tig­ten wird dabei an Aus­bil­dungs­stät­ten ange­knüpft, die im Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz genannt sind. Rund 2,95 Mil­lio­nen Stu­die­ren­de und etwa 450.000 Fach­schü­ler sind den Anga­ben der Regie­rung zufol­ge anspruchsberechtigt.

Die Zah­lung erhal­ten kön­nen soll, wer am 1. Dezem­ber 2022 an einer in Deutsch­land gele­ge­nen Aus­bil­dungs­stät­te imma­tri­ku­liert ist. Damit bezieht der Gesetz­ent­wurf auch aus­län­di­sche Stu­den­ten ein, die ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt in Deutsch­land haben. Aus­ge­nom­men sind aller­dings Gast­stu­den­ten. Die Bean­tra­gung der Pau­scha­le soll über eine digi­ta­le Platt­form erfol­gen, die von Bund und Län­dern aber erst noch auf­ge­baut wer­den muss. Die Aus­zah­lung soll zu Beginn des nächs­ten Jah­res beginnen.

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