Bun­des­tag: Ver­bot von Werk­ver­trä­gen in der Fleischbranche

Supermarkt - Fleisch - Wurst - Auflage Foto: Sicht auf ein Wurst-Kühlregal im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Bun­des­tag hat das Ver­bot von Werk­ver­trä­gen im Kern­be­reich der Fleisch­wirt­schaft verabschiedet.

Der Antrag wur­de am Mitt­woch mit 473 Ja-Stim­men gegen 152 Nein-Stim­men ange­nom­men, fünf Abge­ord­ne­te ent­hiel­ten sich. Der Arbeits­schutz in Betrie­ben soll laut Gesetz­ent­wurf künf­tig bes­ser kon­trol­liert und Werk­ver­trä­ge im Kern­be­reich der Fleisch­wirt­schaft sol­len ver­bo­ten werden.

Die Leis­tungs­fä­hig­keit des deut­schen Arbeits­schutz­sys­tems hän­ge neben der ent­spre­chen­den Umset­zung der Vor­ga­ben durch die Arbeit­ge­ber maß­geb­lich von einer trans­pa­ren­ten und pass­ge­nau­en Bera­tung und Über­wa­chung der Betrie­be durch die Arbeits­schutz­be­hör­den ab, schreibt die Regie­rung. Das Arbeits­schutz­ge­setz ent­hal­te dazu aber der­zeit kei­ne Vor­ga­ben. Vor allem über die Kon­troll­dich­te wür­den die Arbeits­schutz­be­hör­den nach eige­nem Ermes­sen ent­schei­den, was in der Pra­xis seit Jah­ren zu rück­läu­fi­gen Betriebs­be­sich­ti­gun­gen geführt habe. „Die­ser nega­ti­ve Trend soll gestoppt wer­den”, heißt es in dem Entwurf.

Bund und Län­der sol­len auf Grund­la­ge ein­heit­li­cher Stan­dards den Arbeits­schutz­voll­zug wei­ter ver­bes­sern. Unter ande­rem soll betriebs­be­zo­gen eine jähr­li­che Min­dest­be­sich­ti­gungs­quo­te ein­ge­führt wer­den. Die­se soll durch die Ein­rich­tung einer Bun­des­fach­stel­le für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit bei der Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin flan­kiert wer­den. Dadurch soll gleich­zei­tig mehr Trans­pa­renz bei den Kon­trol­len und den Daten­lie­fe­run­gen aus den Län­dern her­ge­stellt werden.

Als eine der „zen­tra­len Maß­nah­men” zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen in der Fleisch­in­dus­trie bezeich­net die Regie­rung die Vor­ga­be, dass im Bereich der Schlach­tung, Zer­le­gung und der Fleisch­ver­ar­bei­tung in einem Unter­neh­men kein Fremd­per­so­nal mehr ein­ge­setzt wer­den darf. Der Ein­satz von Werk­ver­trags- und Leih­ar­beit­neh­mern soll damit künf­tig ver­bo­ten wer­den. Für Ver­stö­ße ist eine ent­spre­chen­de Buß­geld­ta­bel­le vor­ge­se­hen. Das Ver­bot soll nicht für Hand­werks­be­trie­be gel­ten, die in den Berei­chen Schlach­tung, Zer­le­gung und Fleisch­ver­ar­bei­tung tätig sind.

Der Gesetz­ent­wurf sieht fer­ner vor, die Arbeits­zeit in der Fleisch­in­dus­trie künf­tig elek­tro­nisch zu erfas­sen. Für die Unter­brin­gung von Beschäf­tig­ten in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten sol­len Min­dest­an­for­de­run­gen fest­ge­legt wer­den. Eine Doku­men­ta­ti­ons­pflicht im Hin­blick auf die Bereit­stel­lung von Gemein­schafts­un­ter­künf­ten soll die Über­wa­chungs­tä­tig­keit der zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den und der Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger unterstützen.

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