Bun­des­wahl­lei­ter: Armin Laschets Wahl­stimm­zet­tel ist gültig

Armin Laschet - Politiker - Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen - CDU Foto: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­wahl­lei­ter Georg Thiel sieht in der fal­schen Stimm­zet­tel-Fal­tung von Uni­ons­kanz­ler­kan­di­dat Armin Laschet kei­ne Wählerbeeinflussung.

„Ein bun­des­weit bekann­ter Poli­ti­ker hat wie erwar­tet sei­ne eige­ne Par­tei gewählt. Eine Wäh­ler­be­ein­flus­sung kann dar­in nicht gese­hen wer­den”, schrieb Thiel bei Twit­ter. Die Wahl­vor­schrif­ten sei­en ein­deu­tig: Der Wahl­vor­stand habe Wäh­ler zurück­zu­wei­sen, die den Stimm­zet­tel so gefal­tet haben, dass die Stimm­ab­ga­be erkenn­bar ist. Kom­me es zu einer Fehl­fal­tung, tei­le der Wahl­vor­stand einen neu­en Stimm­zet­tel aus.

„Gelangt der Stimm­zet­tel den­noch in die Wahl­ur­ne, kann er nicht mehr aus­sor­tiert wer­den und ist gül­tig”, füg­te der Bun­des­wahl­lei­ter hin­zu. Laschet hat­te sei­nen Stimm­zet­tel bei der Abga­be falsch gefal­tet. Umste­hen­de konn­ten somit sehen, wie er abge­stimmt hat, obwohl eine offe­ne Stimm­ab­ga­be eigent­lich nicht gestat­tet ist.

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