Bun­des­wehr: Reha­bi­li­tie­rung homo­se­xu­el­ler Sol­da­ten wich­ti­ger Schritt

Bundeswehr - Streitkräfte - Uniform - Deutschland - Mann - Person Foto: Bundeswehrsoldat in einer Uniform, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er hat die Ent­schä­di­gung der dis­kri­mi­nier­ten Sol­da­ten als wich­ti­gen Schritt bezeichnet.

„Wir kön­nen das Leid, wel­ches die­sen Men­schen wider­fah­ren ist, jedes nega­tiv beein­fluss­te Schick­sal, nicht wie­der gut­ma­chen. Aber wir wol­len ein Zei­chen set­zen wo es mög­lich ist”, sag­te Kramp-Kar­ren­bau­er dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Mitt­woch­aus­ga­ben). Mit dem Gesetz­ent­wurf, der am Mitt­woch im Kabi­nett beschlos­sen wer­den soll, sei geplant, „den Betrof­fe­nen mög­lichst schnell eine beson­de­re Form der Wie­der­gut­ma­chung anzu­bie­ten und damit die­ses dunk­le Kapi­tel Bun­des­wehr­ge­schich­te zu schließen”.

Geplant ist eine pau­scha­le Ent­schä­di­gung für die Sol­da­ten, die wegen ihrer Homo­se­xua­li­tät benach­tei­ligt wur­den, etwa weil sie ent­las­sen, ver­setzt oder nicht beför­dert wur­den. Gel­ten soll dies sowohl für Bun­des­wehr-Sol­da­ten als auch für ehe­ma­li­ge Ange­hö­ri­ge der Natio­na­len Volks­ar­mee der DDR. Auch Urtei­le des Trup­pen­dienst­ge­richts sol­len auf­ge­ho­ben werden.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.