Groß­bri­tan­ni­en: EU geht juris­tisch gegen Brexit-Ver­stoß vor

Flaggen - Vereinigtes Königreich - Europa - Fahnenmast Foto: Sicht auf die Flaggen von Großbritannien und Europa, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Euro­päi­sche Uni­on hat recht­li­che Schrit­te gegen Groß­bri­tan­ni­en wegen Ver­stö­ßen gegen den Brexit-Ver­trag eingeleitet.

Man habe ein Auf­for­de­rungs­schrei­ben an das Ver­ei­nig­te König­reich gerich­tet, weil das Land gegen sei­ne Ver­pflich­tun­gen aus dem Aus­tritts­ab­kom­men ver­sto­ßen habe, teil­te die EU-Kom­mis­si­on am Don­ners­tag mit. Mit die­sem Schritt begin­ne ein förm­li­ches Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren. Groß­bri­tan­ni­en habe einen Monat Zeit, um auf das Schrei­ben zu antworten.

Nach Arti­kel 5 des Aus­tritts­ab­kom­mens müs­sen bei­de Sei­ten alle geeig­ne­ten Maß­nah­men tref­fen, um die sich aus dem Aus­tritts­ab­kom­men erge­ben­den Ver­pflich­tun­gen zu erfül­len, und alle Maß­nah­men unter­las­sen, die die Ver­wirk­li­chung der Zie­le des Abkom­mens gefähr­den könn­ten. Kon­kret rich­tet sich die Beschwer­de der EU-Kom­mis­si­on gegen das umstrit­te­ne Bin­nen­markt­ge­setz, wel­ches am Diens­tag trotz mas­si­ver EU-Kri­tik vom bri­ti­schen Unter­haus gebil­ligt wor­den war. Die bri­ti­sche Regie­rung habe es trotz zahl­rei­cher Auf­for­de­run­gen der Euro­päi­schen Uni­on unter­las­sen, die strit­ti­gen Tei­le des Gesetz­ent­wurfs zurück­zu­zie­hen, kri­ti­sier­te die EU-Kommission.

Damit habe das Ver­ei­nig­te König­reich gegen sei­ne Ver­pflich­tung gemäß Arti­kel 5 des Aus­tritts­ab­kom­mens, nach Treu und Glau­ben zu han­deln, ver­sto­ßen. Dar­über hin­aus habe das Land einen Pro­zess ein­ge­lei­tet, der bei voll­stän­di­ger Rati­fi­zie­rung des Geset­zes die Umset­zung des Aus­tritts­ab­kom­mens „erheb­lich beein­träch­ti­gen” wür­de, so die Brüs­se­ler Behörde.

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