Die Europäische Kommission will Malta wegen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren vor dem Gerichtshof verklagen.
Das sei am Donnerstag beschlossen worden, hieß es. Die Kommission ist demnach der Auffassung, dass die Gewährung der Unionsbürgerschaft als Gegenleistung für vorab festgelegte Zahlungen oder Investitionen ohne wirklichen Bezug zu dem betreffenden Mitgliedstaat nicht mit dem Vertrag über die Europäische Union und dem Konzept der Unionsbürgerschaft vereinbar sei. Bereits im Oktober 2020 war aus Brüssel ein Aufforderungsschreiben an Malta geschickt worden, in dem das Land dazu ermahnt wurde, seine Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren abzuschaffen – offenbar ohne durchschlagenden Erfolg. Zwar wurde Ende 2020 auf Malta eine neue Regelung eingeführt, die zudem aufgrund des Krieges auch noch für russische und weißrussische Staatsangehörige ganz ausgesetzt wurde – doch beides besänftige Brüssel nicht. Zwar sei dies ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, jedoch ermögliche Malta allen anderen Staatsangehörigen weiterhin den Erwerb von Pässen, und habe auch offenbar nicht die Absicht, daran etwas zu ändern, wie aus Brüssel zu vernehmen war.
Malta sei der einzige Mitgliedstaat, der solche Regeln noch anwende. Seit der Einführung seines „Einzelinvestorenprogramms” im Jahr 2014 soll das Land mehrere tausend Investoren und deren Familienangehörige eingebürgert haben. Im Oktober 2020 hatte die Kommission auch gegen Zypern schon ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren eingeleitet. Zypern setzte seine Regelung anschließend, aber komplett aus und akzeptierte ab November 2020 auch keine neuen Anträge mehr, im Juli 2021 wurden auch alle Altanträge abgeschlossen. Im Blick hatte die EU-Kommission zudem Bulgarien. Dort wurde erst im April 2022 eine entsprechende Regelung für „goldene Pässe” gekippt.