EU: Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Ungarn und Polen

Europese Commissie - Commission Europeenne - Gebäude - Europäische Kommission - Belgien - Brüssel Foto: Europäische Kommission in Brüssel (Belgien), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kom­mis­si­on hat Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Ungarn und Polen wegen der Ver­let­zung der Grund­rech­te von LGBTIQ-Per­so­nen eingeleitet.

Das teil­te die Brüs­se­ler Behör­de am Don­ners­tag mit. Im Fall von Ungarn geht es dem­nach um das kürz­lich gebil­lig­te umstrit­te­ne unga­ri­sche Gesetz zu Infor­ma­tio­nen über Homo­se­xua­li­tät. Im Fall von Polen sei man der Auf­fas­sung, dass die pol­ni­schen Behör­den nicht voll­stän­dig und ange­mes­sen auf ihre Unter­su­chung in Bezug auf die Art und die Aus­wir­kun­gen der soge­nann­ten „LGBT-frei­en Zonen”, die von meh­re­ren pol­ni­schen Regio­nen und Gemein­den geschaf­fen wur­den, reagiert hät­ten, hieß es weiter.

Die zwei Mit­glied­staa­ten haben jetzt zwei Mona­te Zeit, um auf die Argu­men­te der Kom­mis­si­on zu reagie­ren. Andern­falls könn­te die Kom­mis­si­on beschlie­ßen, ihnen eine mit Grün­den ver­se­he­ne Stel­lung­nah­me zu über­mit­teln und sie in einem wei­te­ren Schritt vor dem Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on zu verklagen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.