Flut­op­fer: Bun­des­re­gie­rung setzt Insol­venz­an­trags­pflicht aus

Hochwasser - Flutwelle - Häuser - Straße - Land - Juli 2021 - Trier-Ehrang - Rheinland-Pfalz Foto: Hochwasser in Rheinland-Pfalz am 15.07.2021 (Trier-Ehrang), Urheber: Stadt Trier

Die Bun­des­re­gie­rung hat eine vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht auf­grund der Unwet­ter­ka­ta­stro­phe beschlossen.

„Durch den Stark­re­gen und das Hoch­was­ser sind auch Unter­neh­men unver­schul­det in finan­zi­el­le Not gera­ten, die an sich trag­fä­hi­ge und erfolg­rei­che Geschäfts­mo­del­le haben”, sag­te Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht am Mitt­woch. „Wir müs­sen aber ver­hin­dern, dass Unter­neh­men nur des­halb zum Insol­venz­ge­richt gehen müs­sen, weil Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, wie die von uns beschlos­se­nen Hil­fen, nicht recht­zei­tig bei ihnen ankom­men”. Die Rege­lung soll rück­wir­kend ab dem 10. Juli 2021 bis zum 31. Okto­ber 2021 gelten.

Das Ifo-Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung zeig­te sich erfreut von der Maß­nah­me: „Die­se Rege­lung ist vor allem ein poli­ti­sches Signal vor der Wahl und das ist auch gut so”, sag­te der Ifo-For­scher Klaus Wohl­ra­be dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Don­ners­tags­aus­ga­ben). „Die Poli­tik steht immer vor dem Dilem­ma, auf der einen Sei­te schnell und unbü­ro­kra­tisch zu han­deln und auf der ande­ren Sei­te genau zu prü­fen, wer die Hil­fen denn wirk­lich benö­tigt, vor allem lang­fris­tig”, sag­te er. Im Moment sei schwer abzu­schät­zen, wie vie­le Unter­neh­men durch die Hil­fen künst­lich am Leben erhal­ten wür­den. „Mit Blick auf die Gesamt­wirt­schaft wür­de ich das aber nicht als pro­ble­ma­tisch ein­stu­fen”, so Wohl­ra­be. „Es ist ja zunächst nur eine Ver­schie­bung, mög­li­che Insol­ven­zen fin­den dann spä­ter statt. Wir gehen davon aus, dass dies auch eher klei­ne­re Unter­neh­men und den Mit­tel­stand trifft”.

Das Insti­tut für Makro­öko­no­mie und Kon­junk­tur­for­schung begrüß­te die Rege­lung als hilf­reich, um „unnüt­ze Unter­neh­mens­plei­ten” abzu­wen­den. „In eini­gen Fäl­len könn­te es bis zur Klä­rung mög­li­cher Finanz­hil­fen zu Insol­ven­zen kom­men, die eigent­lich nicht not­wen­dig sind”, sag­te IMK-Direk­tor Sebas­ti­an Dul­li­en. So wür­den Unter­neh­mens­struk­tu­ren gesi­chert, die für eine wirt­schaft­li­che Erho­lung in den betrof­fe­nen Gebie­ten not­wen­dig sei. „Die Gefahr der Schaf­fung von Zom­bie-Unter­neh­men durch die­se Maß­nah­me ist eher gering, da die Aus­set­zung zeit­lich eng befris­tet sein soll”, so Dullien.

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