Lock­down: Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wird bun­des­weit geändert

Abgeordneten - Parlamentarier - Repräsentanten - Deputierte - Volksvertreter - Stühle - Deutscher Bundestag - Berlin Foto: Leere Abgeordnetenstühle im Bundestag (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der in Deutsch­land haben sich nun auf eine Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes geeinigt.

Das sag­te die stell­ver­tre­ten­de Regie­rungs­spre­che­rin Ulri­ke Dem­mer am Frei­tag. Bund und Län­der sei­en sich mit den Koali­ti­ons­frak­tio­nen einig, dass „bun­des­ein­heit­li­che Rege­lun­gen” mög­lich wer­den. Die sol­len aber offen­bar jeweils nur lokal grei­fen, und zwar bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von über 100 in den jewei­li­gen Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten. Ein bun­des­wei­ter har­ter Lock­down, wie von man­chen Exper­ten gefor­dert, scheint damit wei­ter­hin extrem unwahrscheinlich.

Der Gesetz­ent­wurf sol­le bereits am Diens­tag im Kabi­nett beschlos­sen wer­den, die ent­spre­chen­de Sit­zung wur­de dafür extra um einen Tag vor­ver­legt. Die Regie­rung habe dazu auch das Gespräch „mit allen Frak­tio­nen” gesucht, so Dem­mer. Es wer­de des­we­gen weder am Mon­tag noch im Rest der Woche eine Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz statt­fin­den, sag­te die stell­ver­tre­ten­de Regierungssprecherin.

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