BMI: Rund 6.900 tür­ki­sche Staats­bür­ger sind ausreisepflichtig

Flagge - Türkei - rot-weiß - Fahnenmast - Fahne - Mast Foto: Sicht auf die türkische Flagge an einem Fahnenmast, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nur weni­ge Abschie­bun­gen in die Tür­kei gelin­gen. Zum Stich­tag 30. Sep­tem­ber 2019 leb­ten „ins­ge­samt 6919 aus­rei­se­pflich­ti­ge tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge in Deutsch­land”, teil­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um der „Welt” (Frei­tags­aus­ga­be) mit.

In die Tür­kei abge­scho­ben wor­den sei­en in den ers­ten neun Mona­ten des lau­fen­den Jah­res dem­nach aber nur 296 von ihnen.

Mehr als drei Vier­tel der tür­ki­schen Aus­rei­se­pflich­ti­gen habe eine Dul­dung. Damit blei­ben sie zwar wei­ter­hin zur Aus­rei­se auf­ge­for­dert, der Staat teilt ihnen aber mit, dass ihm der­zeit kei­ne Abschie­bung mög­lich ist. Das ist bei­spiels­wei­se auch oft der Fall, wenn der Her­kunfts­staat kei­ne Pass­ersatz­pa­pie­re aus­stellt. 2018 sei der wich­tigs­te Ein­zel­grund für Dul­dun­gen aus­rei­se­pflich­ti­ger Tür­ken „feh­len­de Rei­se­do­ku­men­te” gewe­sen, heißt es in einer Regie­rungs­ant­wort auf eine Anfra­ge der Links­par­tei, über wel­che die „Welt” berich­tet. Dem­nach hät­ten 20 Pro­zent aller voll­jäh­ri­gen Antrag­stel­ler aus der Tür­kei kei­ne Papie­re vorgelegt.

„Wir müs­sen end­lich von der Tür­kei ein­for­dern, ihre aus­rei­se­pflich­ti­gen Staats­an­ge­hö­ri­gen zügig zurück­zu­neh­men. Die bestehen­den Rück­füh­rungs­ab­kom­men dür­fen kei­ne Ein­bahn­stra­ße zu Las­ten Deutsch­lands wer­den”, sag­te FDP-Gene­ral­se­kre­tä­rin Lin­da Teu­te­berg der Zei­tung. Sie for­der­te eine bes­se­re Koope­ra­ti­on der tür­ki­schen Behör­den bei der Beschaf­fung von Pass­ersatz­pa­pie­ren. Zudem soll­ten Rück­füh­run­gen ein­fa­cher umge­setzt wer­den, indem auch Char­ter­flü­ge akzep­tiert wer­den. „Dass Deutsch­land bin­nen Tagen selbst bei IS-Kämp­fern einer Rück­füh­rung zustimmt, wäh­rend die Tür­kei sich in der Pra­xis oft ver­wei­gert, ist ein inak­zep­ta­bler Zustand”, so die FDP-Gene­ral­se­kre­tä­rin weiter.

Man kom­me der völ­ker­recht­li­chen Pflicht nach, „unse­re Staats­bür­ger zurück­zu­neh­men. Ich erwar­te jetzt aber auch von der Tür­kei, dass die Rück­nah­me der fast 7.000 tür­ki­schen Aus­rei­se­pflich­ti­gen in Zukunft bes­ser funk­tio­niert”, sag­te der CDU-Innen­po­li­ti­ker Alex­an­der Throm. Das gel­te für die „Anwen­dung des EU-Rück­über­nah­me­ab­kom­mens, bei der Über­nah­me von Straf­tä­tern aus deut­schen Gefäng­nis­sen, bei der Aus­stel­lung von Iden­ti­täts­pa­pie­ren genau­so wie für die Akzep­tanz von Char­ter­flü­gen”, so der CDU-Poli­ti­ker weiter.

Die Tür­kei lässt kei­ne Sam­mel­ab­schie­bun­gen mit geson­der­ten Flug­zeu­gen zu, wes­we­gen die Bun­des­re­pu­blik jeden ein­zel­nen Aus­rei­se­pflich­ti­gen mit einem ganz nor­ma­len Lini­en­flug zurück­brin­gen muss. „Für die Rück­nah­me von eige­nen Staats­bür­gern gibt es ein gere­gel­tes Ver­fah­ren, an das wir uns selbst­ver­ständ­lich hal­ten. Genau­so erwar­ten wir aller­dings auch von der Tür­kei, dass sie bei berech­tig­ten Anfra­gen ihre Staats­bür­ger zurück­nimmt”, sag­te Mathi­as Mid­del­berg (CDU), innen­po­li­ti­scher Spre­cher der Uni­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag, der „Welt”.

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