NRW: Karl-Josef Lau­mann erwar­tet wach­sen­de Corona-Fallzahlen

Spielplatz - Bolzplätze - Geschlossen - Infektionsschutzgesetz - Coronavirus - Hinweis - Stadt Köln - Hackhauser Weg - Köln-Worringen Foto: Gesperrter Spielplatz der Stadt Köln am Hackhauser Weg (Köln-Worringen)

Nord­rhein-West­fa­lens Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann rech­net mit wach­sen­den Coro­na-Fall­zah­len in den kom­men­den Wochen.

„Alle Fach­leu­te sagen mir, dass die kal­te Jah­res­zeit die Sache schwie­ri­ger macht. Wir wer­den mit höhe­ren Infek­ti­ons­zah­len leben müs­sen. Wir müs­sen dar­auf ach­ten, dass sie nicht zu stark stei­gen und wir die Nach­ver­fol­gung noch sicher­stel­len kön­nen”, sag­te Lau­mann der „Welt” (Mon­tags­aus­ga­be). Nach Aus­kunft von Gesund­heits­äm­tern wür­den „vor allem die aus­ge­las­se­nen Fei­ern mit Alko­hol­kon­sum ein Risi­ko darstellen”.

Des­halb will NRW die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung ab dem 01. Okto­ber 2020 ver­schär­fen: Pri­va­te Fei­ern mit mehr als 50 Per­so­nen in ange­mie­te­ten Räu­men müs­sen dann dem Gesund­heits­amt zwei Wochen vor­her mit kom­plet­ter Gäs­te­lis­te und Namen des Ver­ant­wort­li­chen ange­zeigt wer­den. „Ehe man ein Ver­bot erlässt, kann man auf die­se Wei­se mit dem Wunsch nach Fei­ern umge­hen. Das A und O ist eine funk­tio­nie­ren­de Nach­ver­fol­gung”, sag­te Lau­mann. Fei­ern in pri­va­ten Räu­men sol­len aber davon aus­ge­nom­men blei­ben, so der Christ­de­mo­krat. „Wir sind der Mei­nung, dass der Staat, wenn irgend mög­lich, bei pri­va­ten Fei­ern in einer Woh­nung oder in der Gara­ge nichts zu suchen hat. Wir wol­len nicht mit dem Ord­nungs­amt in die Woh­nun­gen oder Häu­ser, weil wir die Pri­vat­sphä­re ach­ten”, so Lau­mann. Wenn es zu Infek­tio­nen kom­me, dann sei­en Gast­ge­ber oder Gäs­te ver­pflich­tet, sich beim Gesund­heits­amt zu mel­den. „Über­all, wo man anfängt, nach­läs­sig zu wer­den, haben wir ein Problem”.

Mit Blick auf das Tref­fen von Kanz­le­rin Ange­la Mer­kel (CDU) und den Minis­ter­prä­si­den­ten am Diens­tag sag­te Lau­mann, dass bei der Ent­schei­dung über Ein­schrän­kun­gen nicht allein die Ent­wick­lung der Coro­na-Fall­zah­len im Vor­der­grund ste­hen dür­fe. „Wir soll­ten jetzt nicht nur auf Infek­ti­ons­zah­len ach­ten, son­dern auch dar­auf, wie vie­le Per­so­nen schwer an Covid-19 erkran­ken und wie sich die Situa­ti­on in den Kran­ken­häu­sern ent­wi­ckelt”, sag­te Lau­mann. So gebe es in NRW zwar mehr Infi­zier­te, aber das füh­re nicht zu mehr Coro­na-Pati­en­ten in den Kran­ken­häu­sern. Von lan­des­weit 8.012 Beatmungs­plät­zen in Kran­ken­häu­sern sei­en am Frei­tag 54 belegt gewesen.

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