Poli­tik: EU kürzt Hilfs­gel­der für die Tür­kei um 75 Prozent

Istanbul - Stadt - Aussicht - Schiff - Meer - Türme - Türkei Foto: Sicht auf Istanbul, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die EU hat der Tür­kei für die­ses Jahr zuge­sag­te Hilfs­gel­der dras­tisch zusammengestrichen.

Das geht aus einem Schrei­ben des EU-Außen­be­auf­trag­ten Josep Bor­rell an das Euro­päi­sche Par­la­ment her­vor, wie die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Sams­tag­aus­ga­ben) berich­ten. Als Grün­de nann­te er den Gas­streit im Mit­tel­meer und die Mili­tär­of­fen­si­ve Anka­ras in Syrien.

Bor­rell schreibt, die EU habe eine wei­te­re Kür­zung der soge­nann­ten Vor­bei­tritts­hil­fen beschlos­sen, so dass für 2020 jetzt 75 Pro­zent der ursprüng­li­chen vor­ge­se­he­nen Zuwei­sung gestri­chen sei­en. Nach Anga­ben aus der EU-Kom­mis­si­on erhält die Tür­kei in die­sem Jahr jetzt nur noch 168 Mil­lio­nen Euro aus dem soge­nann­ten IPA-Pro­gramm für die Her­an­füh­rung an die Uni­on. 150 Mil­lio­nen Euro davon flie­ßen in den Bereich Demo­kra­tie und Recht­staat­lich­keit, 18 Mil­lio­nen Euro in ein Pro­gramm zur länd­li­chen Ent­wick­lung, wie die Kom­mis­si­on mitteilte.

Mit den Vor­bei­tritts­hil­fen will die EU eigent­lich den Reform­pro­zess der Bei­tritts­kan­di­da­ten unter­stüt­zen und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit ver­bes­sern. Die Bei­tritts­ver­hand­lun­gen mit der Tür­kei lie­gen aber seit Jah­ren auf Eis, die EU wirft Anka­ra einen Abbau der Rechts­staat­lich­keit vor. Ent­spre­chend umstrit­ten sind die Zah­lun­gen, die ursprüng­lich 3,5 Mil­li­ar­den Euro im Zeit­raum 2014 bis 2020 betra­gen soll­ten. Bor­rell erklär­te, schon zuvor habe die EU die Hil­fen seit 2017 um ins­ge­samt 1,2 Mil­li­ar­den Euro gekürzt.

Der Außen­be­auf­trag­te begrün­de­te die neue Strei­chung mit den aus EU-Sicht unbe­fug­ten Gas­boh­run­gen der Tür­kei vor der Küs­te von EU-Mit­glied Zypern und mit der im Okto­ber begon­ne­nen Mili­tär­ope­ra­ti­on der Tür­kei in Nord­ost­sy­ri­en. Bor­rell beton­te aber, die EU-Hil­fe blei­be wegen ihrer För­de­rung von Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit rele­vant. Von den Kür­zun­gen unbe­rührt blei­ben die Zah­lun­gen, die die EU im Rah­men des Flücht­lings­ab­kom­mens an die Tür­kei leistet.

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