Poli­tik: Jus­tiz­mi­nis­te­rin Lam­brecht gegen Klar­na­men­pflicht im Netz

Notebooks - Computer-Nutzer Foto: Sicht auf Notebook-Nutzer, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht (SPD) lehnt die Ein­füh­rung einer Klar­na­men­pflicht im Inter­net ab.

„Eine Klar­na­men­pflicht im Netz hal­te ich nicht für rich­tig – allein schon, weil man gar nicht weiß, ob der Name, der da genannt wird, echt ist”, sag­te sie dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Frei­tags­aus­ga­ben). „Ich kann mich auch „Heinz Mül­ler” nen­nen und hei­ße gar nicht Heinz Mül­ler. Es kann auch meh­re­re Heinz Mül­lers geben. Da hilft der Klar­na­me also nicht weiter.”

Lam­brecht sag­te, es gehe viel­mehr dar­um, ermit­teln zu kön­nen, wer da eigent­lich im Netz unter­wegs sei: „Und dabei spielt eine wich­ti­ge Rol­le, dass man die IP-Adres­se fest­stel­len kann.”

Die Minis­te­rin sieht jedoch Ände­rungs­be­darf beim Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz. „Man­che Mel­de­we­ge schei­nen zum Bei­spiel für Nut­ze­rin­nen und Nut­zer zu kom­pli­ziert zu sein”, sag­te sie. Im Übri­gen gebe es in meh­re­ren Bun­des­län­dern bereits Staats­an­walt­schaf­ten. „Die sind sehr erfolg­reich bei der Ver­fol­gung von Hass und Het­ze im Netz.” Sie müss­ten gut aus­ge­stat­tet werden.

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