Uni­on: Neu­es Wahl­rechts­vor­schlag prä­sen­tiert worden

Stimmzettel - Landtag - Sachsen-Anhalt - Wahlkreis 37 - Halle III - Juni 2021 Foto: Stimmzettel für Landtagswahl am 06.06.2021 (Sachsen-Anhalt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

CDU und CSU gehen im Streit um ein neu­es Wahl­recht zur Ver­klei­ne­rung des Bun­des­ta­ges auf die Ampel­ko­ali­ti­on zu.

Das geht aus einem soge­nann­ten „Blitz-Brie­fing” der Spit­ze der Uni­ons­frak­ti­on an ihre Abge­ord­ne­ten her­vor, über das die „Süd­deut­sche Zei­tung” (Frei­tags­aus­ga­be) berich­tet. Der neue Vor­schlag ent­hält ähn­lich wie der Kom­pro­miss der Gro­ßen Koali­ti­on für die Wahl 2025 eine Ver­grö­ße­rung der Wahl­krei­se sowie einen Weg­fall von Aus­gleichs­man­da­ten. In dem Schrei­ben heißt es, auf Sei­ten der Ampel­ko­ali­ti­on bestehe „offen­kun­dig kei­ne Bereit­schaft, über unse­ren Vor­schlag für ein ech­tes Zwei-Stim­men-Wahl­recht ernst­haft zu bera­ten”. Dies hät­ten ers­ten Gesprä­che mit den Ampel-Frak­tio­nen am Don­ners­tag gezeigt. Trotz­dem suche man „wei­ter nach Lösun­gen, um das Ziel einer deut­li­chen Ver­klei­ne­rung des Bun­des­tags zu errei­chen”. Man habe den Ampel-Frak­tio­nen des­halb „einen Vier-Punk­te-Vor­schlag für einen mög­li­chen Kom­pro­miss unterbreitet”.

Die Uni­ons­frak­ti­on schlägt vor, die Zahl der Wahl­krei­se zu ver­klei­nern. In dem „Brie­fing” heißt es: „Bei einer Redu­zie­rung der Wahl­krei­se von der­zeit 299 auf bei­spiels­wei­se 270, wür­de die Zahl der Über­hangs- und Aus­gleichs­man­da­te deut­lich sin­ken – und somit die Grö­ße des Bun­des­tags ins­ge­samt”. Eben­falls „denk­bar” sei, „dass bis zu 15 Über­hangs­man­da­te unaus­ge­gli­chen blei­ben”. Die­sen Spiel­raum habe das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dem Gesetz­ge­ber aus­drück­lich ein­ge­räumt. Auch die­ser Schritt wür­de die Grö­ße des Bun­des­tags redu­zie­ren. Über­hang­man­da­te ent­ste­hen, wenn eine Par­tei in einem Bun­des­land mehr Direkt­man­da­te gewinnt, als ihr nach ihrem Zweit­stim­men-Ergeb­nis Sit­ze im Bun­des­tag zuste­hen. Damit die ande­ren Par­tei­en dadurch nicht benach­tei­ligt wer­den, gibt es seit der Bun­des­tags­wahl 2013 Aus­gleichs­man­da­te für die ande­ren Par­tei­en. Die­se Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te sind der Grund dafür, dass der Bun­des­tag so groß gewor­den ist. In ihm sit­zen der­zeit 736 Abge­ord­ne­te, obwohl sei­ne Norm­grö­ße bei 598 Abge­ord­ne­ten liegt.

Die Uni­ons­frak­ti­on schlägt außer­dem eine Ände­rung der soge­nann­ten Grund­man­dats­klau­sel vor. Die­se Klau­sel sieht bis­her vor, dass eine Par­tei, die an der Fünf-Pro­zent-Klau­sel schei­tert, trotz­dem ent­spre­chend ihrem Zweit­stim­men­er­geb­nis Abge­ord­ne­te in den Bun­des­tag ent­sen­den kann, wenn sie min­des­tens drei Direkt­man­da­te gewon­nen hat. Davon hat bei der ver­gan­ge­nen Bun­des­tags­wahl die Lin­ke pro­fi­tiert. In dem Schrei­ben der Uni­ons­frak­ti­on heißt es jetzt: „Eine Erhö­hung der Grund­man­dats­klau­sel auf fünf zu gewin­nen­de Wahl­krei­se wür­de daher eben­falls dazu füh­ren, Über­hang­ef­fek­te zu redu­zie­ren und die Grö­ße des Bun­des­tags spür­bar zu sen­ken”.  Der vier­te und letz­te Ände­rungs­vor­schlag der Uni­ons­frak­ti­on betrifft den soge­nann­ten ers­ten Zutei­lungs­schritt bei der Mandatsverteilung.

Bis­her hat­te sich die Uni­ons­frak­ti­on für ein soge­nann­tes Gra­ben­wahl­recht aus­ge­spro­chen. Hät­te die­ses Wahl­recht bereits bei der ver­gan­ge­nen Bun­des­tags­wahl gegol­ten, hät­ten CDU und CSU heu­te einen deut­lich höhe­ren Anteil an Abge­ord­ne­ten im Par­la­ment – Grü­ne (FDP) Lin­ke und AfD dage­gen einen erheb­lich klei­ne­ren. Die Ampel­frak­tio­nen leh­nen das Gra­ben­wahl­recht auch des­halb vehe­ment ab. Mit dem Vor­schlag der Ampel­frak­tio­nen soll die aktu­el­le Zusam­men­set­zung des Bun­des­ta­ges weit­ge­hend erhal­ten bleiben.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.